Orgenal Felgen Corvette

Begonnen von bluebird, 18. Okt 15, 10:00

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bluebird

Ich habe eine Frage an euch.

Würde gerne Corvette Felgen auf meinen T/A drauf machen von der C5.

Bekommt man die eingetragen?

Gruß
Alex

El Camaro

Ein ganz klares JEIN!


Das kann man nicht "mehr" so sagen, kommt auf den TÜV-Prüfer an.
Dass es keine Gutachten für die C5-Felgen gibt, macht die Sache nicht einfach!

Früher war das noch einfacher!

Gruß
Kai

Kassenpanzer

Also auf meinem Z28 (Bj 99) sind die Chromfelgen von der C5 drauf und auch eingetragen

bluebird

Hi Kassenpanzer wie lange hast du die Felgen schon drauf oder waren schon am Fzg

crossi

Hallo,
habe vor zwei oder drei Jahren bei meinem Camaro auch die Corvette-Felgen montiert und eintragen lassen. Ging im Prinzip ohne Probleme, aber der TÜV-Prüfer betonte, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handeln würde.
LG
Günter

greasemonkey

Zitat von: crossi in 19. Okt 15, 18:23
... aber der TÜV-Prüfer betonte, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handeln würde.
LG
Günter

Genau das ist der Punkt.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Kassenpanzer

Die Felgen waren schon drauf, besitze den Wagen erst seit einem Monat. Vorstellung kommt noch, derzeit lass ich noch die Bremsen fixen. Wenn ich das richtig im fahrzeugschein gelesen habe darf ich aufgrund der modifizierten bremsanlage eh nur noch 17 Zoll aufziehen.

Knight

#7
Also ich werde mir auch die Originalen C5 felgen drauf machen ;)


17er vorne hinten 18er mit H&R Spurverbreiterung hinten 20mm pro Seite

Reifen  8,5x17 mit 245/45-ZR17 - Bereifung hinten 9,5x18 mit 275/35-ZR18

Denke das sollte klappen.

Für Winter reifen, nehme ich falls ich mal fahren sollte die 225er auf original felge 16er  mein  Tüv  hat das okay gegeben liegt noch im grünen bereich also für Winter

Und die C5 Felgen sollte dann auch kein Problem sein meint der chef von meiner ami werkstatt. ;)

Viele ohne Probleme haben sie eingetragen bekommen , es kommt auf den Prüfer an , die meisten machen es soweit mir bekannt ist.




Z28/10.2000
Originale SS Motorhaube und Heckflügel SS
Originale C5 Chrom Felgen
H&R Spurverbreiterungen 20mm
Eibach Pro-Kit

Ferdi454

Ich lasse meine C6-Magnesiumfelgen nicht eintragen - gut die Dimensionen passen nicht via Fzg-Schein, jedoch kennt sich hier im Oberfranken eh keiner mit den Amis aus - geschweige denn der TÜV  :bulle:

Wenns Ärger mit der Rennleitung geben sollte, mach' ich das Rad geschwind ab und zeige die GM-Gussnummer - a la "sir, das sind Originalfelgen.  ::)"




(PS: Zum TÜV muss ich aber eh mit Winterschlappen, mein Sturz ist komplett am &*#cH! - Muss neue Sommerreifen aufziehen :ugly:)
Grüße,
Ferdi



1 of only 28 all black Firebirds produced in 96'

andy

Manchmal frage ich mich ob einige der hier registrierten Mitglieder, die im öffentlichen Dienst tätig sind, beim Anblick solcher Beiträge müde lächeln oder mit den Zähnen knirschen...

Da kann man der Prüfstelle ja gleich einen Brief schreiben das man einen Dreck auf die Vorschriften gibt und an das Auto montiert egal ob es erlaubt ist oder nicht. Und anschließend hinfahren und TÜV machen lassen  ::)

Ein Gentlemen genießt und -schweigt-

J.C. Denton

Zitat von: andy in 20. Okt 15, 23:18
Manchmal frage ich mich ob einige der hier registrierten Mitglieder, die im öffentlichen Dienst tätig sind, beim Anblick solcher Beiträge müde lächeln oder mit den Zähnen knirschen...

Da kann man der Prüfstelle ja gleich einen Brief schreiben das man einen Dreck auf die Vorschriften gibt und an das Auto montiert egal ob es erlaubt ist oder nicht. Und anschließend hinfahren und TÜV machen lassen  ::)

Ein Gentlemen genießt und -schweigt-

Das denke ich mir auch sehr oft... beinahe täglich im BMW Forum. Was da teilweise abgeht, vermag ich nicht in Worte zu fassen...

Es mag schön sein, dass sich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kein Schwanz mit unseren Autos auskennt. Auch eine bestandene HU mit nicht genehmigten Teilen lässt bei manchem scheinbar die primären Geschlechtsmerkmale größer werden.
Aber wenn es denn mal zu einem Unfall kommt durch ein mangelhaft montiertes oder gar unpassendes Teil, wenn einer bei Nebel drauffährt und die NSL ist nicht vorhanden, wenn ein Rad in der Kurve durch was auch immer flöten geht und so weiter... wenn dann der nette Gutachter kommt, ist es ganz schnell zappenduster. Die Jungs kennen sich aus und wenn sie es nicht tun, recherchieren sie so lange, bis sie sicher sind.
Es hat schon die dämlichsten Unfälle aus den dämlichsten Gründen gegeben, wo nachher die Versicherung die Zahlung verweigert hat. Das sollte man immer bedenken und sich genau überlegen, was man tut.
Über eine fehlende LWR lächle ich auch meist nur müde aber mit nicht eingetragenen Rad/Reifenkombos durch die Gegend zu Eiern halte ich schon für sehr bedenklich.

Grüße,
Oli
92 Pontiac Firebird 5.0 TPI
88 Pontiac Firebird Trans Am GTA 5.7 TPI
85 Pontiac Firebird "Iron Duke" 2.5 TBI

V8Andi

Dann muss aber auch erstmal nachgewiesen werden ob der Unfall auch unmittelbar damit zu tun hat bzw davon abzuleiten ist! ;)

Eine andere Rad/Reifenkombi beispielsweise sollte zumindest ungefair der Seriengrösse (Abrollumfang etc) entprechen und nirgends schleifen oder rausstehen. So das es zumindest theoretisch eintragungsfähig und somit Verkehrssicher ist. 

Wenn natürlich wilde Spoilerwerke, Hutzen oder sonstige Anbauteile wie beispielsweise ein Bullfänger am Auto sind und nicht eingetragen sind welche einen Fussgänger schwerer verletzen könnten wird es schon schwieriger. Ich habe schon mehr als einen Bullfänger abgebaut weil er nicht eingetragen war. Wenn einem damit Jemand vors Auto springt ohne Schuld zu haben hat man sicherlich eher ein Problem.

greasemonkey

#12
Ist die Betriebserlaubnis erloschen? Ja

D.h.:

- Bei einer Fahrzeugkontrolle kann das zu einem Bußgeld führen oder gar dazu, dass das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen innerhalb einer Frist vorzustellen ist. Zurückbauen hilft in dem Fall meistens auch wenig, da der Sachverhalt oftmals fotografisch festgehalten wird.

- Bei einem Unfall ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig, ob und welche Leistungen von der Versicherung verweigert(Vollkasko und/oder Teilkasko) bzw. ganz oder in Teilen zurückgefordert werden (Haftpflicht). Da geht es dann, meist anhand eines Unfallgutachtens, darum, ob der Unfall mit einem Fahrzeug mit gültiger Betriebserlaubnis (also hier Räder/Reifen Serie, mit ABE oder "abgenommen und eingetragen") vermeidbar gewesen wäre. Auch führen Versicherungen für das Versagen der Kaskoleistungen gerne das Argument an, dass eine Fahrt mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis als "grob fahrlässig" anzusehen ist.
All das ist im Schadensfall für den Einzelfall ggf. juristisch zu klären und unter Umständen weitaus komplizierter als:

Zitat von: V8Andi in 21. Okt 15, 07:42
Dann muss aber auch erstmal nachgewiesen werden ob der Unfall auch unmittelbar damit zu tun hat bzw davon abzuleiten ist! ;)



Zitat von: V8Andi in 21. Okt 15, 07:42
Eine andere Rad/Reifenkombi beispielsweise sollte zumindest ungefair der Seriengrösse (Abrollumfang etc) entprechen und nirgends schleifen oder rausstehen. So das es zumindest theoretisch eintragungsfähig und somit Verkehrssicher ist. 

Das wird dann ggf. im Rahmen des Unfallgutachtens festgestellt werden und wie schon erwähnt juristisch entschieden, ob es Kaskoschutz gibt oder nicht oder ob von den Leistungen aus der Haftpflichtversicherung ein "Eigenanteil" zu leisten ist.

Hier kann man sich über "eintragungsfähig" trefflich streiten, denn es ist sehr wohl möglich eine Rad/Reifenkombi abnehmen und eintragen zu lassen, die nicht der Seriengröße und schon gar nicht dem Abrollumfang entspricht.

Beispiel eines meiner Fahrzeuge:

Räder Serie: 245/75R16

Räder montiert: 285/70R17

Die Differenz im Abrollumfang beträgt hier gut 7,4%

Theoretisch eintragungsfähig sind die, weil die Reifen ausreichende Traglast haben, die verwendeten Felgen ebenso, die Laufflächen der Reifen gem. der StVZO abgedeckt sind, die notwendige Freigängigkeit gegeben ist und weil elektronisch die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers so angepasst werden kann, dass die Anzeige im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt.

Praktisch sind die auch eingetragen, selbst die Felgen (auch von einem anderen Modell aus der Fahrzeugpalette des gleichen Herstellers ;) )


F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Kassenpanzer

Ich bin Schadenregulierer in einer Kfz-Schadenabteilung und kann das Vorgenannte nur bestätigen.

Es handelt sich dabei um eine Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungfall, wenn das Fahrzeug objektiv nicht wirksam zugelassen war.  Das kann ein fehlendes Kennzeichen sein, aber eben auch die erlöschte Betriebserlaubnis aufgrund von Veränderungen von Teilen des Fahrzeuges (§19 II StVZO).

Hier gibt es auch oft Missverständnisse.  Viele Versicherer verzichten mittlerweile auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (außer bei berauschenden Mitteln oder Totalentwendung).  Dieser Verzicht bezieht sich jedoch auf die tariflichen Vereinbarungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.  Gesetzliche Obliegenheiten werden damit nicht neutralisiert.

Die Haftpflicht kann bei einer Obliegenheitsverletzung einen Regress vom Fahrer bis 5000 EUR fordern.  Die Kasko kann hingegen die Regulierung komplett verweigern.


peter05



Mal die Kirche im dorf lassen....es sind GM Felgen.
Bei mir stehen die auch nicht drin und der Prüfer sagte auch nur das es egal ist da GM Felgen.
meine Reifenkombi mit 245/45/17 und 275/40/18 steht drin.....was sagt das nun aus? Welche Felgen? Habe gar keine Felgen drin stehen, also fahre ich ohne und nur mit Reifen?? Originalfelgen gibt es ja nicht mit dieser Reifenkombi? Klärt mich mal auf. Wo ist da jetzt MEIN Verschulden wenn es der TÜV so macht?
Ok, meiner wurde so wie er ist importiert und hat so wie er ist die Betriebserlaubnis bekommen, vielleicht liegt es daran.

greasemonkey

Zitat von: peter05 in 23. Okt 15, 14:54


Mal die Kirche im dorf lassen....es sind GM Felgen.
Bei mir stehen die auch nicht drin und der Prüfer sagte auch nur das es egal ist da GM Felgen.
meine Reifenkombi mit 245/45/17 und 275/40/18 steht drin.....was sagt das nun aus? Welche Felgen? Habe gar keine Felgen drin stehen, also fahre ich ohne und nur mit Reifen?? Originalfelgen gibt es ja nicht mit dieser Reifenkombi? Klärt mich mal auf. Wo ist da jetzt MEIN Verschulden wenn es der TÜV so macht?
Ok, meiner wurde so wie er ist importiert und hat so wie er ist die Betriebserlaubnis bekommen, vielleicht liegt es daran.

Das Fahrzeug aus dem Beispiel von mir wurde auch so umgebaut importiert und die Felgen wurden mit der Reifengröße mit der GM Felge in der Größe eingetragen, da habe ich drauf bestanden (aus o.g. Gründen)
Hier dreht es sich nicht um "Verschulden" , was da haftungsmässig bei rauskommt wird, wie schon erwähnt, im Einzelfall ggf. juristisch geklärt.
Sobald Du vom Hof des TÜV gerollt bist, haben die fast "mit nix mehr zu tun". Quasi eine Momentaufnahme.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Kassenpanzer



So sieht das bei mir im Schein aus.

El Camaro

Bei neuen Fahrzeugen steht nicht mal mehr unbedingt die Werksbereifung im Schein.
Bin da mal ziemlich reingefallen, als ich nach Schein für unseren Daily Reifen bestellt habe und beim montieren festgestellt wurde, dass die Größe ab Werk gar nicht montiert ist  :o

Der Reifenhändler meinte nur, dass ihm das inzwischen sehr oft passiert, dass die Leute nach Schein bestellen und dann feststellen, dass was anderes montiert ist.

Keine Ahnung, wie da die Polizei noch eine Chance haben will, Reifengrößen zu kontrollieren.


Gruß
Kai

Raddl

Hallo ,

bin auch grad mit dem Thema beschäftigt.
C5 Felgen VA :8,12 x 17 ET 60 GM Nr. 9592612 mit 245/45 17
                HA: 9,5 x 18 ET 65  GM Nr. 9592614 mit 275/35 18

Das ganze rundum mit 30 mm Distanz von H&R.

Das  Paket hab ich zusammen mit zwei Scheinkopien (danke an das Forum ;)), die allerdings schon ein paar Jahre alt sind mal vorab bei zwei TÜV - Stellen vorgestellt:

2 x gleiche Aussage: Die Dimensionen der Rad-Reifen-Kombi mit den Distanzen sind ok und technisch kein Problem bei entsprechender Freigängigkeit ET-Grenze etc.

Aaaaaber: Für die Corvette Felge gibt es kein Gutachten bezüglich der Traglast, bzw. überhaupt kein Gutachten. Dass GM in der Felge eingeprägt ist, hilft bis jetzt auch nicht. Mein 1998 Camaro hat deutlich höhere Achslasten als die C5 und das ist der Knackpunkt.

Email-Verkehr mit GM Europe und USA hat auch nix positives außer "...sorry we can`t help you..." gebracht.

Ablasten wollte der TÜV auch nicht. Angeblich müssen die jetzt alles dokumentieren und zehn Jahre aufbewahren.
Zum " Ermessen" hat er gesagt: " Die Zeiten sind vorbei, wo man andere Eintragungen abschreibt".

Da werd ich wohl noch weitere TÜV - Stellen ansprechen müssen ......

Es bleibt spannend
Gruß
Hartmut

J.C. Denton

Und genau das ist der Knackpunkt. Es gibt keinerlei Gutachten zur Traglast aus den USA, weil die das drüben schlicht nicht brauchen. Vor demselben Problem steht auch der Onkel Feix mit seinen SLP Felgen bzw den 17" Diamond Spokes Repros von Hawks.
Beim TÜV gibt es seit einiger Zeit nichts mehr zum "Ermessen" oder "schätzen".
Ich hatte letztes Jahr auch gewaltige Probleme, meine 16" Diamond Spokes eintragen zu lassen. Und diese gab es immerhin auf der 3rd Gen, was ich mit Werbeprospekten und diversen Fahrzeugscheinkopien belegen konnte. Hat dennoch nichts genützt. Ohne ein eindeutiges Gutachten keine Eintragung.
Mein Glück war dann ein uraltes Dokument von der Opel Kundenbetreuung aus dem Jahre 2001, welches eine Freigabe für die Reifengröße in Verbindung mit den Felgendimensionen und der entsprechenden ET vorne und hinten beinhaltet.
Mit viel Wohlwollen hat der Prüfer das akzeptiert und mir die Reifengröße mit dem Zusatz "auf LM Felge Typ "GTA"" eingetragen.
War trotz allem ein totaler Krampf.

Versucht heute mal Cragar Chromstahlfelgen eintragen zu lassen. Früher kein Problem, auch ohne Gutachten. Heute nahezu unmöglich, obwohl es von Cragar sogar eine Bescheinigung zur Traglast gibt. Nur leider ist das komplett auf Englisch und die Echtheit wird von vielen TÜVern angezweifelt. Und zur freigegebenen Reifengröße steht auch nichts drin.

Grüße,
Oli
92 Pontiac Firebird 5.0 TPI
88 Pontiac Firebird Trans Am GTA 5.7 TPI
85 Pontiac Firebird "Iron Duke" 2.5 TBI

greasemonkey

#20
Zitat von: El Camaro in 24. Okt 15, 07:07
Bei neuen Fahrzeugen steht nicht mal mehr unbedingt die Werksbereifung im Schein.
Bin da mal ziemlich reingefallen, als ich nach Schein für unseren Daily Reifen bestellt habe und beim montieren festgestellt wurde, dass die Größe ab Werk gar nicht montiert ist  :o

Der Reifenhändler meinte nur, dass ihm das inzwischen sehr oft passiert, dass die Leute nach Schein bestellen und dann feststellen, dass was anderes montiert ist.

Keine Ahnung, wie da die Polizei noch eine Chance haben will, Reifengrößen zu kontrollieren.


Gruß
Kai

Da lässt man die Ordnungsbehörden und die Fahrzeugbesitzer leider im Regen stehen, denn die "neuen" EU-Fahrzeugpapiere sind auf die EU-Regelung ausgelegt, dass keine anderen Bauteile angebracht werden dürfen, die nicht werksmässig erhältlich waren, damit wären sämtliche Umrüstungen passé gewesen. Was passiert wenn der Hersteller von dem Fahrzeugmodell ein Sondermodell mit anderen Radgrößen oder auch nur Reifengrößen herausbringt? Nichts, denn die Hersteller müssten dann jedesmal eine neu ABE für das Fahrzeug erwirken.
Theoretisch müssten nach der EU-Regelung Winterreifen der Größen montiert werden, die in den Papieren stehen.  :skandal:

Diese Regelung hat D soweit ich weiss ausgesetzt; natürlich hat das Gründe und diese sind mal wieder finanziell. Der Markt für Individualiserungen ist riesengroß und es wird ordentlich umgesetzt. Dazu ist für viele dieser Zubehörteile eine Abnahme erforderlich und das ist ein einträgliches Geschäft für die Prüforganisationen, sei es die Erteilung von E-Prüfzeichen oder Teilegutachten oder ABE durch den Hersteller der Teile oder dass der Fahrzeugbesitzer das Fahrzeug vorstellen muss; dann müssen teilweise die Papiere noch geändert werden. Wie gesagt da "verdienen" Einige richtig gut dran ;)

Das Beispiel von Raddl zeigt, dass die Prüfer eben nicht auf dem Baum schlafen und Kopieen von Eintragungen von irgendwem eben nur dann was nutzen wenn der Prüfer auch gewillt ist den Schritt mit zu gehen. Wie schon mehrfach hier geschrieben, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht, man kann höchstens demjenigen der die Eintragung hat und dem zuständigen Prüfer zum Teil erhebliche Probleme bereiten, wenn man anfängt zu stänkern.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.