Orgenal Felgen Corvette

Begonnen von bluebird, 18. Okt 15, 10:00

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bluebird

Ich habe eine Frage an euch.

Würde gerne Corvette Felgen auf meinen T/A drauf machen von der C5.

Bekommt man die eingetragen?

Gruß
Alex

El Camaro

Ein ganz klares JEIN!


Das kann man nicht "mehr" so sagen, kommt auf den TÜV-Prüfer an.
Dass es keine Gutachten für die C5-Felgen gibt, macht die Sache nicht einfach!

Früher war das noch einfacher!

Gruß
Kai

Kassenpanzer

Also auf meinem Z28 (Bj 99) sind die Chromfelgen von der C5 drauf und auch eingetragen

bluebird

Hi Kassenpanzer wie lange hast du die Felgen schon drauf oder waren schon am Fzg

crossi

Hallo,
habe vor zwei oder drei Jahren bei meinem Camaro auch die Corvette-Felgen montiert und eintragen lassen. Ging im Prinzip ohne Probleme, aber der TÜV-Prüfer betonte, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handeln würde.
LG
Günter

greasemonkey

Zitat von: crossi in 19. Okt 15, 18:23
... aber der TÜV-Prüfer betonte, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handeln würde.
LG
Günter

Genau das ist der Punkt.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Kassenpanzer

Die Felgen waren schon drauf, besitze den Wagen erst seit einem Monat. Vorstellung kommt noch, derzeit lass ich noch die Bremsen fixen. Wenn ich das richtig im fahrzeugschein gelesen habe darf ich aufgrund der modifizierten bremsanlage eh nur noch 17 Zoll aufziehen.

Knight

#7
Also ich werde mir auch die Originalen C5 felgen drauf machen ;)


17er vorne hinten 18er mit H&R Spurverbreiterung hinten 20mm pro Seite

Reifen  8,5x17 mit 245/45-ZR17 - Bereifung hinten 9,5x18 mit 275/35-ZR18

Denke das sollte klappen.

Für Winter reifen, nehme ich falls ich mal fahren sollte die 225er auf original felge 16er  mein  Tüv  hat das okay gegeben liegt noch im grünen bereich also für Winter

Und die C5 Felgen sollte dann auch kein Problem sein meint der chef von meiner ami werkstatt. ;)

Viele ohne Probleme haben sie eingetragen bekommen , es kommt auf den Prüfer an , die meisten machen es soweit mir bekannt ist.




Z28/10.2000
Originale SS Motorhaube und Heckflügel SS
Originale C5 Chrom Felgen
H&R Spurverbreiterungen 20mm
Eibach Pro-Kit

Ferdi454

Ich lasse meine C6-Magnesiumfelgen nicht eintragen - gut die Dimensionen passen nicht via Fzg-Schein, jedoch kennt sich hier im Oberfranken eh keiner mit den Amis aus - geschweige denn der TÜV  :bulle:

Wenns Ärger mit der Rennleitung geben sollte, mach' ich das Rad geschwind ab und zeige die GM-Gussnummer - a la "sir, das sind Originalfelgen.  ::)"




(PS: Zum TÜV muss ich aber eh mit Winterschlappen, mein Sturz ist komplett am &*#cH! - Muss neue Sommerreifen aufziehen :ugly:)
Grüße,
Ferdi



1 of only 28 all black Firebirds produced in 96'

andy

Manchmal frage ich mich ob einige der hier registrierten Mitglieder, die im öffentlichen Dienst tätig sind, beim Anblick solcher Beiträge müde lächeln oder mit den Zähnen knirschen...

Da kann man der Prüfstelle ja gleich einen Brief schreiben das man einen Dreck auf die Vorschriften gibt und an das Auto montiert egal ob es erlaubt ist oder nicht. Und anschließend hinfahren und TÜV machen lassen  ::)

Ein Gentlemen genießt und -schweigt-

J.C. Denton

Zitat von: andy in 20. Okt 15, 23:18
Manchmal frage ich mich ob einige der hier registrierten Mitglieder, die im öffentlichen Dienst tätig sind, beim Anblick solcher Beiträge müde lächeln oder mit den Zähnen knirschen...

Da kann man der Prüfstelle ja gleich einen Brief schreiben das man einen Dreck auf die Vorschriften gibt und an das Auto montiert egal ob es erlaubt ist oder nicht. Und anschließend hinfahren und TÜV machen lassen  ::)

Ein Gentlemen genießt und -schweigt-

Das denke ich mir auch sehr oft... beinahe täglich im BMW Forum. Was da teilweise abgeht, vermag ich nicht in Worte zu fassen...

Es mag schön sein, dass sich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle kein Schwanz mit unseren Autos auskennt. Auch eine bestandene HU mit nicht genehmigten Teilen lässt bei manchem scheinbar die primären Geschlechtsmerkmale größer werden.
Aber wenn es denn mal zu einem Unfall kommt durch ein mangelhaft montiertes oder gar unpassendes Teil, wenn einer bei Nebel drauffährt und die NSL ist nicht vorhanden, wenn ein Rad in der Kurve durch was auch immer flöten geht und so weiter... wenn dann der nette Gutachter kommt, ist es ganz schnell zappenduster. Die Jungs kennen sich aus und wenn sie es nicht tun, recherchieren sie so lange, bis sie sicher sind.
Es hat schon die dämlichsten Unfälle aus den dämlichsten Gründen gegeben, wo nachher die Versicherung die Zahlung verweigert hat. Das sollte man immer bedenken und sich genau überlegen, was man tut.
Über eine fehlende LWR lächle ich auch meist nur müde aber mit nicht eingetragenen Rad/Reifenkombos durch die Gegend zu Eiern halte ich schon für sehr bedenklich.

Grüße,
Oli
92 Pontiac Firebird 5.0 TPI
88 Pontiac Firebird Trans Am GTA 5.7 TPI
85 Pontiac Firebird "Iron Duke" 2.5 TBI

V8Andi

Dann muss aber auch erstmal nachgewiesen werden ob der Unfall auch unmittelbar damit zu tun hat bzw davon abzuleiten ist! ;)

Eine andere Rad/Reifenkombi beispielsweise sollte zumindest ungefair der Seriengrösse (Abrollumfang etc) entprechen und nirgends schleifen oder rausstehen. So das es zumindest theoretisch eintragungsfähig und somit Verkehrssicher ist. 

Wenn natürlich wilde Spoilerwerke, Hutzen oder sonstige Anbauteile wie beispielsweise ein Bullfänger am Auto sind und nicht eingetragen sind welche einen Fussgänger schwerer verletzen könnten wird es schon schwieriger. Ich habe schon mehr als einen Bullfänger abgebaut weil er nicht eingetragen war. Wenn einem damit Jemand vors Auto springt ohne Schuld zu haben hat man sicherlich eher ein Problem.

greasemonkey

#12
Ist die Betriebserlaubnis erloschen? Ja

D.h.:

- Bei einer Fahrzeugkontrolle kann das zu einem Bußgeld führen oder gar dazu, dass das Fahrzeug einem amtlich anerkannten Sachverständigen innerhalb einer Frist vorzustellen ist. Zurückbauen hilft in dem Fall meistens auch wenig, da der Sachverhalt oftmals fotografisch festgehalten wird.

- Bei einem Unfall ist eine Einzelfallbetrachtung notwendig, ob und welche Leistungen von der Versicherung verweigert(Vollkasko und/oder Teilkasko) bzw. ganz oder in Teilen zurückgefordert werden (Haftpflicht). Da geht es dann, meist anhand eines Unfallgutachtens, darum, ob der Unfall mit einem Fahrzeug mit gültiger Betriebserlaubnis (also hier Räder/Reifen Serie, mit ABE oder "abgenommen und eingetragen") vermeidbar gewesen wäre. Auch führen Versicherungen für das Versagen der Kaskoleistungen gerne das Argument an, dass eine Fahrt mit einem Fahrzeug ohne gültige Betriebserlaubnis als "grob fahrlässig" anzusehen ist.
All das ist im Schadensfall für den Einzelfall ggf. juristisch zu klären und unter Umständen weitaus komplizierter als:

Zitat von: V8Andi in 21. Okt 15, 07:42
Dann muss aber auch erstmal nachgewiesen werden ob der Unfall auch unmittelbar damit zu tun hat bzw davon abzuleiten ist! ;)



Zitat von: V8Andi in 21. Okt 15, 07:42
Eine andere Rad/Reifenkombi beispielsweise sollte zumindest ungefair der Seriengrösse (Abrollumfang etc) entprechen und nirgends schleifen oder rausstehen. So das es zumindest theoretisch eintragungsfähig und somit Verkehrssicher ist. 

Das wird dann ggf. im Rahmen des Unfallgutachtens festgestellt werden und wie schon erwähnt juristisch entschieden, ob es Kaskoschutz gibt oder nicht oder ob von den Leistungen aus der Haftpflichtversicherung ein "Eigenanteil" zu leisten ist.

Hier kann man sich über "eintragungsfähig" trefflich streiten, denn es ist sehr wohl möglich eine Rad/Reifenkombi abnehmen und eintragen zu lassen, die nicht der Seriengröße und schon gar nicht dem Abrollumfang entspricht.

Beispiel eines meiner Fahrzeuge:

Räder Serie: 245/75R16

Räder montiert: 285/70R17

Die Differenz im Abrollumfang beträgt hier gut 7,4%

Theoretisch eintragungsfähig sind die, weil die Reifen ausreichende Traglast haben, die verwendeten Felgen ebenso, die Laufflächen der Reifen gem. der StVZO abgedeckt sind, die notwendige Freigängigkeit gegeben ist und weil elektronisch die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers so angepasst werden kann, dass die Anzeige im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben liegt.

Praktisch sind die auch eingetragen, selbst die Felgen (auch von einem anderen Modell aus der Fahrzeugpalette des gleichen Herstellers ;) )


F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Kassenpanzer

Ich bin Schadenregulierer in einer Kfz-Schadenabteilung und kann das Vorgenannte nur bestätigen.

Es handelt sich dabei um eine Obliegenheitsverletzung vor dem Versicherungfall, wenn das Fahrzeug objektiv nicht wirksam zugelassen war.  Das kann ein fehlendes Kennzeichen sein, aber eben auch die erlöschte Betriebserlaubnis aufgrund von Veränderungen von Teilen des Fahrzeuges (§19 II StVZO).

Hier gibt es auch oft Missverständnisse.  Viele Versicherer verzichten mittlerweile auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit (außer bei berauschenden Mitteln oder Totalentwendung).  Dieser Verzicht bezieht sich jedoch auf die tariflichen Vereinbarungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer.  Gesetzliche Obliegenheiten werden damit nicht neutralisiert.

Die Haftpflicht kann bei einer Obliegenheitsverletzung einen Regress vom Fahrer bis 5000 EUR fordern.  Die Kasko kann hingegen die Regulierung komplett verweigern.


peter05



Mal die Kirche im dorf lassen....es sind GM Felgen.
Bei mir stehen die auch nicht drin und der Prüfer sagte auch nur das es egal ist da GM Felgen.
meine Reifenkombi mit 245/45/17 und 275/40/18 steht drin.....was sagt das nun aus? Welche Felgen? Habe gar keine Felgen drin stehen, also fahre ich ohne und nur mit Reifen?? Originalfelgen gibt es ja nicht mit dieser Reifenkombi? Klärt mich mal auf. Wo ist da jetzt MEIN Verschulden wenn es der TÜV so macht?
Ok, meiner wurde so wie er ist importiert und hat so wie er ist die Betriebserlaubnis bekommen, vielleicht liegt es daran.