Änderungen bei Kurzeitkennzeichen geplant- nicht gut ......

Begonnen von OCMORAT, 06. Nov 14, 21:09

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OCMORAT

Hallo Gemeinde,

so wie`s aussieht sind Änderungen bei den Kurzzeitkennzeichen ("5-Tages Kennzeichen") geplant,
natürlich keine Guten...

Diese sollen künftig (Mitte 2015) nur noch für Fahrzeuge mit gültiger HU ausgegeben werden ???

Was`n Schwachfug-
welche Probleme das für Unsereinen mit sich bringt,  muss ich wohl nicht ausführen......

Infos:

http://www.oldtimer-markt.de/aktuell/nachrichten/kurzzeitkennzeichen-nur-noch-mit-g%C3%BCltiger-hu

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Neuregelungen%20zum%20Kurzzeitkennzeichen_219817.pdf


Eine Petition gegen den halb durchdachten ****pfiff gibt es -
zumindest besser als nur meckern,
Hopp hopp, Widerstand! ;)


https://www.openpetition.de/petition/online/kurzzeitkennzeichen-weiterhin-ohne-tuev-und-au


Mal sehen, ob der Blödsinn durchkommt, die Preise für Autotransportanhänger könnten steigen...
SPEED IS A QUESTION OF MONEY-
HOW FAST DO YOU WANNA GO ?

greasemonkey

....und einige Autoverkäufe werden genau daran scheitern.
Tja, das haben wir dem grassierenden "Mißbrauch" zu verdanken. Das allein ist ja nicht unbedingt tragisch, nur wenn sich hunderte oder gar tausende in Foren und auf Treffen damit brüsten wie sie damit die reguläre Zulassung mit ihren teils heftig umgebauten Fahrzeugen umgehen (und da sehe ich keine Fraktion direkt für an, denn das ist absolut markenübergreifend). Poserfahrten mit den Kurzzeitkennzeichen durch Innenstädte, Ampelrennen etc. tun dann noch ihr Übriges dazu, dass das auch von den "Ordnungshütern" registriert wird.
Sowas bleibt eben nicht ohne Folgen.

Zeigt starke Parallelen zu den "Schlaumeiern" im Umgang mit den 07ern, wo ja auch harte Einschnitte zu verbuchen waren als die Regelungen für das 07er, um den "Mißbrauch" zu verhindern, novelliert und die Anforderungen zu fast 100% mit denen des H-Kennzeichens angepasst wurden.

Leider immer eine Frage der Zeit wann sowas den Bach runtergeht.

Ich hab die Petition auch mitgezeichnet, glaube aber kaum dass das was bringt.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Kingoesi

1978 Camaro RS, 355cui

Rocky48

Was Tom hinsichtlich des "Mißbrauchs" geschrieben hat kann ich nur dick unterstreichen.
Was so auf manchen Treffen, egal welcher Coleur, mit Kurzzeitkennzeichen erscheint, lässt einen nur hoffen, dass man so einem Gefährt nicht im öffentlichen Strassenverkehr begegnet. Hab in meiner Ecke vor zwei Jahren selbst miterlebt, wie auf einem Oldtimertreffen beim obligatorischen Korso ein mit Kurzzeitkennzeichen versehener 3er BMW-Breitbau mit Brachialsound und 300PS in seinen Vordermann geknallt ist, weil das Geld für ne vernünftig funktionierende Bremsanlage nicht da gewesen ist und die letzte TÜV-Abnahme noch während der "Ära Kohl" stattgefunden hat.
Ich wüsste auch nicht, welche Probleme durch die Neuregelung entstehen sollten. Wenn ich mein Fzg schon nicht zulassen will, weil ich damit nur 4 bis 5 mal im Jahr zu nem Treffen fahre, hab ich genügend Geld gespart um alle 2 Jahre die 90€ für ne HU übrig zu haben. Bei ordnungsgemäßer Instandhaltung müsste ich ja auch ohne Mängel die HU bestehen. Dies dient nicht nur meiner sondern auch der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer!
Btw: Wenn ich so sehe, wie auch die 06er Händlerkennzeichen manchmal "mißbraucht" werden, tät es mich nicht wundern, wenn auch hier die Regeln verschärft würden.
Gruss vom Highway
Klaus
79 TA bought 79 / buried 81
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93 Bird  bought 2011 / sold 2014
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OCMORAT

#4
Ola -

natürlich ist nicht von der Hand zu weisen, dass (auch) mit den Kurzzeitkennzeichen Mißbrauch betrieben wird / wurde-

Ob verschärfte Gesetze jedoch die richtige Antwort auf nicht eingehaltene Gesetze sind ??
Wie wäre es denn erstmal mal damit, bestehende Gesetze vernünftig zu überwachen?

Diejenigen, die es bisher mit den Gesetzen nicht so genau genommen haben, die werden auch künftig - was auch immer machen...

(300Ps und ne Bremse, die nicht tut, beim Oldtimerkorso ist auch jetzt nicht legal
und wäre der Kamerad mit TÜV auf der Karre nicht genauso übermotiviert gewesen ?  ;) )


Bei den 06er Händlerkennzeichen gab es bereits massive Verschärfungen in den Regeln
(ich glaube ungefähr zeitgleich mit der 07er?)
siehst ja selbst: wer sich nix schert, tut`s so oder so nicht...

Den Knüppel zwischen die Beine bekommt mal wieder die Masse, die sich an die Regeln hält-


Welche Probleme durch die Neuregelungentstehen sollten?

Nur etwas an Beispiel:

Die letzen zwei Ü30- Amis, denen ich zurück in`s Leben geholfen habe, kamen lange stillgelegt auf`m Trailer zu mir-

Als die jeweils soweit waren:
Kurzzeitkennzeichen dran, Probefahren - hier noch bisschen, da noch bisschen einstellen (Stichwort: Standzeit / AU)
und dann immer noch mit Kurzzeitkennzeichen ab zum TÜV (Papiere machen)

(Ich vermute für sowas sind Kurzzeitkennzeichen gedacht,
nicht für 4X im Jahr billig Ausflugsfahrt  ;) )

Das spielt es dann alles nicht mehr, musst die Karre ohne jede Probefahrt zum TÜV trailern.....

Genauso übrigens, falls Dein nächster F-Body ein z.B.über den Winter abgemeldetes neueres Baujahr, top gepflegt mit 1 Monat abgelaufenem TÜV werden sollte ;)
den Du dann natürlich auch nicht mal eben mit Kurzzeitkennzeichen vor Kauf Probefahren und gleich mit nach Hause nehmen konntest.....

Nix für ungut - aber die Geschichte hat viele Facetten ;)

Gruss Uli
SPEED IS A QUESTION OF MONEY-
HOW FAST DO YOU WANNA GO ?

greasemonkey

Die Probleme, die das mit sich bringen wird bzw. die Vorzüge die wir momentan damit noch genießen können kenne ich alle.

Es gibt vieles was mit den zur Verfügung stehenden Kräften nicht zu überwachen ist. Dann greift man eben zu Einschränkungen (das soll nicht heissen dass ich das gut heisse) und die sehen ganz einfach so aus, dass man für ein abgemeldetes Fahrzeug keine Kurzzeitzulassung bei der Zulassungsstelle mehr bekommt wenn das Fahrzeug keinen "gültigen TÜV" hat; vorgelegte Kennzeichen werden da nicht ausreichen, da muss schon ein Prüfbericht her, und schon hat man recht einfach die Lücke geschlossen, die man nicht in der Lage ist zu überwachen.

Begib Dich einfach mal Freitags und Samstags spät abends (am besten in der Sommerzeit) in Ballungszentren/Großstädte in die Bereiche wo sich die Jungen und/oder Wilden Automobilliebhaber gern "austoben". Dann kannst Du live sehen was ich meine und dass der von mir beschriebene "Missbrauch" gar nicht mal so selten ist ;)
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

basti86

Sollte das Gesetz so kommen wie oben beschrieben, kann ich mir also nicht in meiner Heimat das 5 Tageskennzeichen holen und dann zur Besichtigung des Autos fahren, auch wenn dieses AU und HU hat, da mir ja die Papiere des möglich neuen kfzs fehlen. Ist dann das auto nicht nach meinen Vorstellungen sind die ca 35€ auch weg ... Und einen Tag später bräuchte ich dann wieder neue Kennzeichen weil ich mir ein anderes auto evtl kaufen möchte ?!?!

Es ist ja leider wie mit vielen unserer (Un)sinnigen Gesetze, die Leute die sowas beschließen werde wohl nie damit "leben" müssen

MFG Sebastian

greasemonkey

#7
@basti86

Wenn Du die VIN des Fahrzeugs hast und das Fahrzeug gültigen TÜV hat geht das nach wie vor.
Dazu reicht eigentlich der Untersuchungsbericht, den  da sind alle relevanten Daten drauf. Fax, Kopie oder Scan sollten eigentlich ausreichen.

Einige Zulassungsstellen geben schon heute nur noch Kurzzeitkennzeichen aus wenn man die VIN hat und die wird dann durch die Zulassungsstelle direkt in den rosafarbenen Papieren eingetragen. So ist es z.B. im Kreis Düren, z.B. bei meinem Anhänger , den ich vom Händler mit Kurzzeitkennzeichen zu mir überführt habe.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

basti86

Bei uns im Kreis HSK und SO geht es glaube noch immer ohne VIN .
Trotzdem macht es das ganze wieder etwas komplizierter und das stört mich schon ein wenig .
Ich persönlich finde es auch nicht toll wenn auf treffen jahrelang die gleichen Autos immer nur mit kurzzeitkennzeichen stehen, sich damit brüsten und sich benehmen wie die sau wobei Fahrzeuge gar nicht verkehrssicher sind ( wie schon mit der Bremsanlage von jemanden beschrieben wurde).
Ein Kfz muss mit egal welchem Kennzeichen 100%ig verkehrssicher sein und denke das da eher der Ansatz für ne Gesetzesänderung wäre als generell allen Autos ohne HU die Kurzzeitkennzeichen zu verweigern. Nur wird sowas glaube gar nicht umsetzbar sein außer mit gultiger HU.

greasemonkey

Komplizierter ist das schon, allerdings hat es diese Möglichkeit mit dem Kurzzeitkennzeichen für Alle auch nicht immer gegeben; man gewöhnt sich schnell an Vorzüge.
Besser als nix ist es schon, oder?
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

basti86

Wie noch nicht immer ?:D dachte das gäbs schon ewig ...

Klar schon nicht schlecht und man hat ja nicht wöchentlich damit zu tun (zumindest ich nicht )

Warten wir mal ab bis es soweit ist ...

Rocky48

So, mal ganz aktuell dazu:
Ich durfte eben zwischen Würzburg und Nürnberg 20 Kilometer hinter einem, mit KKz bewaffnetem, ollen VW-Bus mit 65km/h hinterherdümpeln wegen des Überholverbots Für LKW  >:( Nicht nur, dass bei dem Bully nur ein Rücklicht funktionierte, welches auch noch mit ner 21W-Birne bestückt war statt der 10W, was wunderbar geblendet hat bei dem Regen; vorne schien auch nur das Standlicht zu funzen  :ugly:
Die Herren  :bulle: :bulle:, die auf zwei Parkplätzen standen hat das nicht interessiert. Die überwachen nur, dass da auch ja kein Lkw überholt, auch wenn der Rattenschwanz an Trucks, die da hinter der Grotte hinterherschlich wenigstens 2 km lang war  :skandal:
Wer sowas hinter sich hat, der sehnt sich gradezu nach der neuen Regelung  ::)

Zitat von: basti86 in 07. Nov 14, 16:42
Sollte das Gesetz so kommen wie oben beschrieben, kann ich mir also nicht in meiner Heimat das 5 Tageskennzeichen holen und dann zur Besichtigung des Autos fahren, auch wenn dieses AU und HU hat, da mir ja die Papiere des möglich neuen kfzs fehlen. Ist dann das auto nicht nach meinen Vorstellungen sind die ca 35€ auch weg ... Und einen Tag später bräuchte ich dann wieder neue Kennzeichen weil ich mir ein anderes auto evtl kaufen möchte ?!?!


Nach der neuen Regelung hast du sogar den Vorteil, dass du das KKz auch am Standort des Fzg erwerben kannst! Du musst also nicht blind daheim ein KKz kaufen sondern kannst dir das Fzg erstmal anschauen und dann entscheiden, ob sich das KKz überhaupt lohnt  :thumb:
Dies ist bisher nicht möglich, da das KKz im Heimatort des Antragstellers beantragt werden muss.

Zitat von: basti86 in 07. Nov 14, 16:42
Ist dann das auto nicht nach meinen Vorstellungen sind die ca 35€ auch weg ... Und einen Tag später bräuchte ich dann wieder neue Kennzeichen weil ich mir ein anderes auto evtl kaufen möchte ?!?!


Das bräuchtest du nach der alten Regelung auch wenn du das erste Fzg probegefahren hast, da das Kennzeichen nur für ein Fzg gilt. Deshalb musst du ja auch jetzt schon vor Fahrtantritt den Schein ausfüllen. Dies wird zwar gerne vergessen, ist dann aber auch jetzt schon illegal  ;)

@OCMORAT: Ich bin mir sicher, dass du bei der Wiederbelebung der Oldies darauf geachtet hast, dass alle sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile wie Bremsen, Lenkung, Fahrwerk, Beleuchtung etc in Ordnung sind und funktionieren und nötigenfalls instandgesetzt hast. Weshalb dann noch ne Probefahrt bevor es zum TÜV geht? Der Prüfer fährt auch keine 5 Runden um den Block um zu ermitteln ob alles OK ist sondern macht ne Sichtprüfung und das hast du ja bereits selbst getan.
Also Fzg aufm Hänger hin, HU/AU gemacht und wenn dann noch kleinere Mängel auftauchen, weshalb der Wagen nochmal vorgeführt werden muss, kannst du ja mit dem TÜV-Bericht nachweisen dass die Verkehrssicherheit gegeben ist und für die Fahrt zur Nachuntersuchung der kleineren Mängel ein KKz beantragen und bekommen. Eine eventuell nicht bestandene AU ist kein Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
So lese ich das jedenfalls aus den neuen Bestimmungen heraus.

Gruss vom Highway
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Micha1810

Ich stelle mir die Frage, warum die bestehende Regelung nicht besser überwacht wird. War schon oft mit Kurzzeitkennzeichen unterwegs - immer zur Überführung verkehrstauglicher Fahrzeuge. Kontrolliert wurde ich nicht ein mal, obwohl mir die Rennleitung oft begegnet ist und ich in Young-/Oldtimern unterwegs war.
aktuell:
2021er Ranger Wildtrak 2.0
1984er Manta B GT/E 2.0
2021er Scout Bobber

greasemonkey

@Micha1810

Wahrscheinlich weil es so einfacher ist  ;)
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Rocky48

#14
Die mangelnde Überprüfung ist ganz einfach zu erklären:
1. Aufgrund der Personalknappheit gibt es eine Prioritätenliste, was vorrangig im Strassenverkehr zu überwachen ist.
2. Missbrauch von Kurzzeitkennzeichen (darunter fällt auch das Nichteintragen der Fzg-Daten im Schein) wird mit einem Bußgeld von 50€ und -nach altem Bußgeldkatalog- 3 Punkten geahndet. Da in solchen Fällen zu 99% mit einem Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid gerechnet wird, was einen Rattenschwanz von Papierkram für den  :bulle: nach sich zieht, kontrolliert man eben so etwas nur wenn's gar nicht mehr anders geht. Spart nen Haufen Mehrarbeit  ;)
Das letztere ist die Aussage eines Polizeibeamten aus dem Bekanntenkreis.
Nachtrag: Nach dem neuen Bußgeldkatalog gibt es zwar keine Punkte mehr, da die Eintragungsgrenze im Zentralregister auf 60€ erhöht wurde
und der Missbrauch von KKz weiterhin nur mit 50€ geahndet wird aber die Prioritätenliste gibt's weiterhin.
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