Änderungen bei Kurzeitkennzeichen geplant- nicht gut ......

Begonnen von OCMORAT, 06. Nov 14, 21:09

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Micha1810

Meinte die Frage eher rhetorisch.  ;)

Es ist doch so: Die, die vorher auf die Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen geschissen haben, tun dies auch weiterhin. Ohne verstärkte Kontrollen erschwert man den gesetzestreuen Autofahrern das Leben, mehr erreicht man nicht.  >:(
aktuell:
2021er Ranger Wildtrak 2.0
1984er Manta B GT/E 2.0
2021er Scout Bobber

greasemonkey

Zitat von: Micha1810 in 09. Nov 14, 11:33
Meinte die Frage eher rhetorisch.  ;)

Es ist doch so: Die, die vorher auf die Regelungen zum Kurzzeitkennzeichen geschissen haben, tun dies auch weiterhin. Ohne verstärkte Kontrollen erschwert man den gesetzestreuen Autofahrern das Leben, mehr erreicht man nicht.  >:(

Wie sollen die das tun können?

Ohne gülitgen HU-Prüfbericht und eingetragene VIN in das Heftchen geben die Zulassungsstellen keine Kurzzeitkennzeichen mehr aus. Kommst Du ohne gültigen HU-Bericht war die Wartezeit bis Du am Schalter/beim Sachbearbeiter bist verlorene Zeit.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Pega

Ist zwar doof was jetzt gemacht wurde, aber wir müssen damit leben. Man kann also nicht mal schnell ein Auto am Wochenende kaufen und dann mit Kurzzeitkennzeichen heimfahren. Das geht leider nur noch innerhalb der Öffnungszeiten der Zulassungsstellen.

Meine Bedenken das bei mir z.B. ich nicht zum TÜV und zur Zulassungsstelle fahren könnte haben sich aber auch zerstreut. Es werden von der Zulassungsstelle wohl Kennzeichen heraus gegeben um zum TÜV fahren zu können und es zulassen zu können.

Rocky48

Was auf alle Fälle verschwinden wird sind Inserate wie: TÜV ist grad abgelaufen. Neuer TÜV wird aber kein Problem sein, weil alles OK ist.
Bei solchen Inseraten bin ich von Hause aus misstrauisch und frage ich mich eh, weshalb der Anbieter die HU/AU nicht selbst noch rechtzeitig gemacht hat, wenn doch alles OK ist. Schließlich verkauft sich ein Auto mit neuem TÜV doch weitaus besser und gibt einen besseren Verkaufspreis her.
Hierzu nur ein Beispiel: In der Bucht war im Sommer ein 3rd Gen TA  mit abgelaufenem TÜV seit  04.14 für 4500€ Sofortkauf  und Mindestpreis angeboten mit dem Satz: "Fzg ist einwandfrei. Für neuen TÜV müssen nur die Räder eingetragen werden."
Also eigentlich fast ein Schnäppchen.
Dieses Angebot wurde fünfmal neu eingestellt, weil der Mindestpreis nie erreicht wurde. Die Höchstgebote lagen immer zwischen 2500 und 2700. Da ich davon ausgehe, dass wenigstens einige der Bieter das Fzg vorher besichtigt haben, wird da wohl doch noch mehr dran zu machen gewesen sein und jeder, der sich extra ein Kurzzeitkennzeichen besorgt hat für eine Probefahrt hat das Geld dafür zum Fenster rausgeworfen. Letztendlich wurde beim fünften mal das Angebot, diesmal ohne Mindestpreis, bei einem Höchstgebot von 2600 kurz vor Auktionsende "wegen eines Fehlers im Angebot" vom Anbieter storniert. Warum wohl?
79 TA bought 79 / buried 81
81 TA bought 81 / sold 89
93 Bird  bought 2011 / sold 2014
92 Bird bought 2014 / sold 2024

OCMORAT

#19
@ Pega:
hoffentlich meint Deine Zulassungsstelle nicht noch das "alte Kurzzeitkennzeichen", weil die von geplanten Änderungen auch noch nix wissen...


@ Rocky48:
Es sollte jeder selbst in der Lage sein Inserate zu beurteilen...
gerade wenn`s der Verkäufer selbst augenscheinlich nicht auf die Reihe kriegt-
um so besser zu verhandeln ;)   
(so eine Zusage bei ebay ist natürlich wieder grenzwertig)

Es mag übrigens auch Leute geben, die sich ein Auto lieber selbst herrichten!
Möglicherweise hat sojemand im von Dir beschriebenen Beispiel das Geld für 5-Tages Kennzeichen ja sinnvoll ausgegeben-
nämlich das Auto geprüft, gefahren und danach gewusst um was er verhandelt ;)



Was das Thema angeht:

Wird ja ne ganz schöne Diskussion draus   ;)

ich denke,
einig sind wir uns alle, dass die Kurzzeitkennzeichen in der jetzigen Form doch sehr sinnvoll und benutzerfreundlich sind-

Einig sind wir uns wohl auch, dass damit auch eine unterschiedlich hoch wahrgenommene Anzahl von missbräuchlicher Verwendung einhergeht.
(mag auch regional unterschiedlich ausgeprägt sein .... )


(Wenn die Mißbrauchsquote
gesamt bei Kurzzeitkennzeichen wirklich so hoch wäre, kämst du damit in Bayern nicht weit ohne "allgemeine Verkehrskontrolle"   ;) )


Dass eine geplante Verschärfung der Gesetzeslage wohl darin gründet, unseren Exekutivbeamten unlukrative Arbeit abzunehmen scheint offensichtlich-

gesetzliche Grundlagen um Mißbrauch zu ahnden gäb es ja.
(falls es jemandem ums Rechtsempfinden geht)


Geplant ist, das Problem unlukrativer Überwachung jetzt eben zum Nachteil einiger aus der Welt zu schaffen.
$$$


Find ich persönlich nicht gut, deswegen sage ich
-so lange noch möglich- "Nein danke"

und lade alle ein es mir gleich zu tun, denen es genauso geht ;)


Just my 2cents

Grüsse Uli  ;)
SPEED IS A QUESTION OF MONEY-
HOW FAST DO YOU WANNA GO ?

Pega

 § 10 Abs. 4 der FZV:


(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.

andy

und fertig... ob die dieses Gesetz einfach so ändern können?

Uli hat es schon richtig erfasst, so ein öffentliches Amt wird/soll doch genau so geführt werden wie ein Wirtschaftsunternehmen, und das ganz offiziell, Stichwort Doppik:

Frist zur Umstellung in den Kommunen läuft 2015 ab:
"Von einem zahlungsorientierten zu einem ressourcenorientierten Haushalts- und Rechnungswesen"

http://kommunalwiki.boell.de/index.php/Doppik

greasemonkey

Das Gesetz ist schon im Mitzeichnungsgang recht weit. Das können die und werden das wahrscheinlich leider auch so "durchwinken".
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Kingoesi

Ich finde interessant wie manche doch immer eine Art Kontrolle zu Selbstkontrolle benötigen.
Das es schwarze Schaafe gibt, keine Frage. Das wird es aber immer geben, egal wie das Gesetz geändert wird.

Aber wenn ich doch ein Auto kaufe, dann vergewissere ich mich doch schon bei der Besichtigung, oder im Gespräch mit dem Verkäufer im Vorfeld.
Wenn der sein Fahrzeug nicht kennt und mir sagt es wäre fahrbereit und das ist es nicht lass ich es eh stehen.
Veräppeln lass ich mich von niemandem...

Und wenn er mir sagt das es nicht fahrbereit ist, dann komm ich schon mit dem Anhänger.
Ich bin doch so verantwortungsbewusst und fahre nicht ohne Bremsen rum (oder Beleuchtung, Scheibenwischer oder sonst was).


Ich schließe mich da an.....


Ein Klares "NEIN DANKE" solang es geht.


Aber machnche verlangen immer nach ner Kontrolle....
Versteh ich nicht....  :wuerg:
1978 Camaro RS, 355cui

vH

@Kingoesi...
...hatte eben auf dem Heimweg so ein schwarzes Schaf vor mir...
...funzte nur das rechte Rücklicht...Nummernschild-Beleuchtung defekt...
...das allein ist schon lebensgefährlich bei Dunkelheit...
...an der nächsten Kreuzung (Bremslichter Fehlanzeige) ging der "alte Golf" aus...und hat lange georgelt...
...bis er dann stinkend und qualmend  loszuckelte...

...mit seinem roten "06er" Kennzeichen...

...ich glaube...durch immer mehr verschärfte Gesetze...wird nur den Leuten einen Knüppel in den Weg geworfen...die sich sowieso schon an die bestehenden Gesetze halten...


Kingoesi

Ja, sagte ich ja. es gibt schwarze Schaafe....
Und egal wie die Gesetze geändert werden. ES wird immer welche geben.

Und die die festgelegte Regelungen umgehen wollen haben meinst auch die guten Ideen wie man das anstellt.....

Klar ist das gefährlich, usw....
Aber das wird es auch sein wenn die neue Regelnung eintritt.

Meine Meinung: Immer noch dagegen.
Ich verhalte mich so das ich weder mich noch jemanden anderen wissentlich in Gefahr bringe.
1978 Camaro RS, 355cui

engineer

#26
Ich hatte mir ganz fest vorgenommen, mich rauszuhalten.
Aber was zuviel ist, ist zuviel (irgentwann platz ich sonst  :D )

Zitat von: Rocky48 in 07. Nov 14, 22:01

Also Fzg aufm Hänger hin, HU/AU gemacht und wenn dann noch kleinere Mängel auftauchen, weshalb der Wagen nochmal vorgeführt werden muss, kannst du ja mit dem TÜV-Bericht nachweisen dass die Verkehrssicherheit gegeben ist und für die Fahrt zur Nachuntersuchung der kleineren Mängel ein KKz beantragen und bekommen. Eine eventuell nicht bestandene AU ist kein Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt.
So lese ich das jedenfalls aus den neuen Bestimmungen heraus.


Aha, hab aber woanders lesen gelernt.  :P
Da ist eindeutig von gültiger HU die Rede. Nicht bestandene AU ist ein erheblicher Mangel (E).

Gehen wir doch mal den TÜV-Bericht vom letzten Fahrzeugkauf durch (gekauft mit gültiger HU aber nehmen wir mal an, ich wäre "aufm Hänger" angerückt):

-Abblendlicht linke Einstellung wesentlich zu niedrig (E)-----> uiui, gefährlich!
-Abblendlicht rechts Einstellung wesentlich zu niedrig (E)---->dito
-Abblendlicht links Einstellung zu weit nach rechts (E)------> um Gottes willen!!!
-Achsaufhängung 2.Achse rechts innen vorn Gummilagerung beschädigt (E)

Fazit, selbst wenn ich den guten Prüfer überredet hätte, die Korrektur der Scheinwerfereinstellung selbst vorzunehmen (was eigentlich nicht geht...) wäre ich trotzdem ein zweites Mal mit Hänger angereist.
(letzter Punkt, ich sage nur Tonnenlager beim 5er  ::)  - falls so ein Theoretiker auf die Idee kommt, da einen "unhaltbar verkehrssicherheitsrelevanten Sachverhalt" heraus lesen zu können.)

Zitat von: Rocky48 in 07. Nov 14, 22:01
... dass du bei der Wiederbelebung der Oldies ...
...Weshalb dann noch ne Probefahrt bevor es zum TÜV geht? Der Prüfer fährt auch keine 5 Runden um den Block um zu ermitteln ob alles OK ist sondern macht ne Sichtprüfung und das hast du ja bereits selbst getan.

Tja wenn du das so bringst, run for president...
Ich kann nur ganz vorsichtig versuchen anzudeuten, das eine Sichtprüfung NACH einer Probefahrt ganz anders ausfallen kann als die DAVOR.
Wenn dann der ganze Karren mal wieder richtig auf Temperatur gekommen ist (aber hurra, das Licht geht noch... ;D ).

Ich glaub, da definiere ich meine Verantwortung hinsichtlich eines verkehrssicheren Zustandes eine Nuance anders... (Und nicht nur ich, ein befreundeter Karosseriebaumeister ist nach "heftigeren" Reparaturen u.U. eine Woche mit dem Fahrzeug unterwegs)

engineer
Das Vergleichen von Fremdmeinungen ist grundsätzlich dem Sammeln von eigenen Erfahrungen vorzuziehen!

Kingoesi

1978 Camaro RS, 355cui

Rocky48

#28
Zitat von: engineer in 11. Nov 14, 10:43

Aha, hab aber woanders lesen gelernt.  :P
Da ist eindeutig von gültiger HU die Rede. Nicht bestandene AU ist ein erheblicher Mangel (E).

Gehen wir doch mal den TÜV-Bericht vom letzten Fahrzeugkauf durch (gekauft mit gültiger HU aber nehmen wir mal an, ich wäre "aufm Hänger" angerückt):

-Abblendlicht linke Einstellung wesentlich zu niedrig (E)-----> uiui, gefährlich!
-Abblendlicht rechts Einstellung wesentlich zu niedrig (E)---->dito
-Abblendlicht links Einstellung zu weit nach rechts (E)------> um Gottes willen!!!
-Achsaufhängung 2.Achse rechts innen vorn Gummilagerung beschädigt (E)


-Für das Fahrzeug ist eine gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen. Ist das Fahrzeug danach nicht mangelfrei, dürfen neben Fahrten zur Untersuchungsstelle und zurück auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur in der nächstgelegenen geeigneten Einrichtung durchgeführt werden, sofern das Fahrzeug nicht als verkehrsunsicher eingestuft wird. Diese Fahrten dürfen im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk durchgeführt werden.

Naja, da wo ich lesen gelernt habe bedeutet "gültige" HU nicht "bestandene" HU sondern "Die HU hat lediglich die Frist nicht überschritten, in der ich die Behebung der Mängel durch eine preislich günstigere Nachuntersuchung nachweisen kann". Also nicht von Anno dunnemals.
Und wenn aus diesem Prüfbericht hervorgeht, dass das Fzg nicht als "verkehrsunsicher" eingestuft worden ist darf ich dieses auch zur Behebung der Mängel und Wiedervorführung mittels KKz im öffentlichen Strassenverkehr bewegen.

Zu deinen, in leseunfreundlichem Rot geschriebenen  ::), aufgeführten Punkten kann ich nur sagen:
Mit falsch eingestellten Scheinwerfern fahr ich erst gar nicht hin zum TÜV und ne defekte Achsaufhängung kann ich auch selbst erkennen und im Vorfeld instandsetzen und warte nicht drauf, ob der TÜVer das bemerkt  ;)
Achja: Nicht bestandene AU ist zwar ein erheblicher Mangel aber keiner, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Soll heißen: HU/AU nicht bestanden, Fzg darf aber trotzdem mittels KKz zur Werkstatt und Wiedervorführung gefahren werden.
Oder liest du das anders?

automatisch zusammengefuehrt



Nachtrag:
Da an dieser Diskussion ja anscheinend nur Leute teilnehmen, die gesetzestreu die KKz nur den Bestimmungen entsprechend nutzen, verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Ich will mal Vor- und Nachteile bei der neuen Regelung gegeneinander abwägen:
VERKÄUFER  haben den Vorteil, dass die "Probefahrt-Touristen" verschwinden werden, die mit KKz bewaffnet am Wochenende durch die Lande von einem Exoten zum anderen ziehen, nur um auch mal so'n Auto unterm Hintern gehabt zu haben, den halben Tank leerfahren ohne das Fzg im Schein einzutragen um dann zu sagen: "Meiner Freundin gefällt leider die Farbe der Innenausstattung nicht, sonst würde ich ja blablabla" und zum nächsten Opfer fahren. Ich kenne Leute, die davon schon heimgesucht wurden. Für diese Spezies wird das dann nämlich zu teuer, wenn sie für jedes Fzg ein neues KKz brauchen.
Wie stark diese Unsitte grassiert kann man daran erkennen, dass in immer mehr Inseraten hochwertiger Autos darauf hingewiesen wird, dass eine Probefahrt nur bei ernstgemeintem Interesse gestattet ist mit dem Hinweis KEINE PROBEFAHRT-TOURISTEN.
Nachteil: Da für das KKz ein gültiger TÜV-Bericht obligatorisch ist aus dem hervorgehen muss, dass das FZG zumindest keine sicherheitsrelevanten Mängel hat, kann der Interessent eventuelle weitere TÜV-relevante Mängel ersehen und hat deshalb die bessere Verhandlungsposition.
Übrigens: Seriöse Verkäufer, die bereits in ihrem Inserat darauf hinweisen, dass für die HU noch Reparaturen sicherheitsrelevanter Teile vorgenommen werden müssen, werden eh keine Probefahrt mit KKz zulassen, da dies auch nach heutiger Regelung nicht erlaubt ist.
KÄUFER haben den Vorteil, sich nicht mehr auf die Zusagen von Verkäufern zu verlassen, dass eine neue HU kein Problem sein sollte und man "nur keine Zeit habe für eine Vorführung beim TÜV" sondern können schwarz auf weiss die Angeben des Verkäufers anhand des HU-Berichtes überprüfen und im Vorfeld entscheiden ob sie nen Hänger mitnehmen und sich die Kosten fürs KKz sparen oder aber erst gar nicht hinfahren.
Weiterer Vorteil: Das Kkz kann auch am Standort des Fzg vom Kaufinteressenten erworben werden was jetzt nicht möglich ist. Auch wenn dies nur unter der Woche möglich ist, so kann man zumindest die Kosten für ein KKz sparen, wenn sich bei erster Begutachtung zeigt, dass es die Sache nicht wert ist (wobei ich mir vorstellen kann, das clevere Landräte die Zulassungsstelle Samstags für ein paar Stunden öffnen werden um gegen einen Wochenendzuschlag die KKz auch Samstags auszugeben. Geld stinkt nicht und die Kassen sind klamm. Auch mobile Aussenstellen auf Autobörsen wären denkbar)
Nachteil: Ein "Anschauen und Mitnehmen auf eigner Achse" am Wochenende wird komplizierter aber auch nicht unmöglich, da eine Kopie der HU-Bescheinigung respektive der Zulassungsbescheinigung aus der hervorgeht, dass die letzte HU weniger als 2 Jahre zurückliegt der Zulassungsstelle genügen sollten um ein KKz zu erteilen. Schließlich sind diese Angaben amtsintern nachprüfbar.

Frage: Wer hat denn nun wirklich Grund zum ausgiebigen Meckern?

Anwort:
1. Die bereits o.g. "Probefahrt-Touristen" denn nun müssten sie für jeden Ami-Schlitten, Porsche, AMG-Mercedes etc, den sie mal ne halbe Stunde "Probefahren" wollen ein neues KKz für 90€ erwerben. Das wird zu teuer!
2. Leute, die sich die Kosten und Arbeit ersparen wollen, die aufgewandt werden müssen um ein Fzg mit H- bzw 07er Kennzeichen zu versehen oder aber zumindest verkehrstauglich zu erhalten und auf Treffen oder mal am sonnigen Wochenende mit KKz unterwegs sind, obwohl dies auch nach heutiger Regelung schon nicht legal ist.
3. Leute die, wie Tom bereits erwähnt hat, an Wochenenden unterwegs sind mit Fahrzeugen, denen eine Strassenzulassung bis zum St. Nimmerleinstag verwehrt bleiben wird.
4. Autodiebe! Das Wegfahren gestohlener Autos mit KKz wird zumindest erschwert, da die relevanten Daten wie VIN ja bereits in den Papieren eingetragen sind und die Diebe bei einer Fzg-Kontrolle sofort auffallen.

Da wir uns ja nun alle nicht zu den Leuten von Punkt 1 bis 3 und erst recht nicht zu Punkt 4 zählen, sollte man das ganze etwas gelassener sehen. Sicherlich wird es für den einen oder anderen etwas komplizierter aber ein Auto nach vollendeter Restaurierung mal kurz probefahren um festzustellen, ob auch alles funktioniert kann man auch auf dem Garagenhof und wenn dieser zu klein sein sollte gibt es sicher in der Nähe eine Spedition oder ähnliches, wo man nach höflicher Anfrage und 10 bis 20€ für die Kaffeekasse den Boliden mal warmfahren kann. Dafür brauchts keine 3 Runden auf dem Nürburgring ;)
Eine weitere Möglichkeit, grade für restaurierte Fzge, hat Pega mit Erwähnung des §10 Absatz4 der FZV weiter vorn sehr schön angestossen: Ich lasse mir eine Kennzeichenkombination bei der Zulassungsstelle verbindlich reservieren. Kostet zwischen 15 und 20€. Dann zum Schildermacher die Kennzeichen besorgen, vorläufige Deckungszusage der Versicherung einholen und mit den ungestempelten Schildern  am Fzg zum TÜV und anschließend zur Zulassungsstelle. Wäre also auch eine Variante.

Ich will der neuen Regelung nicht unbedingt das Wort reden aber ich kann damit leben.

Das liegt vielleicht auch an folgendem:
Ich fahre seit über 40 Jahren meine AMIs als Alltagsfahrzeuge aus Leidenschaft und nicht als Hobby- oder Funcar was oft Leiden schafft.

In dem Sinne
Gruss vom Highway
Klaus
79 TA bought 79 / buried 81
81 TA bought 81 / sold 89
93 Bird  bought 2011 / sold 2014
92 Bird bought 2014 / sold 2024

engineer

#29
Naja, zwei Sachen lassen sich feststellen:
-die letzte Packung ist für mich derartig viel Opportunismus, dass ich hier Konsequenzen ziehe.
-ich kannte nur den Artikel der Oltimermarkt - geschenkt, meine "mangelnde Lesekompetenz".
Grundsätzlich ändert sich aber nichts an den Problemen, die für einen Teil der "Szene" entstehen.
Was die sich von "den Guten" so anhören müssen, das kann man ja hier einwandfrei nachlesen.


m.f.G. engineer
Das Vergleichen von Fremdmeinungen ist grundsätzlich dem Sammeln von eigenen Erfahrungen vorzuziehen!