Mal wieder rote Blinker bei H-Zulassung

Begonnen von Seba, 22. Mai 12, 15:19

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Kaltmacher

Hi,
wie kommst den auf das schmale Brett, Rückfahrscheinwerfer ab 1987? Du meinst wohl 1887!
Ich würde mal sagen so ab 1960 sind die Dinger Pflicht.

Gruß Andy

PontiacV8

Bullshit....Rückfahrscheinwerfer hatte nicht mal mein alter 80er Basis-Polo....

...die Pflicht zur Verbauung von Rückfahrscheinwerfern bestand erst ab 01.01.1987....kann man aber auch überall im Netz nachlesen....
348.000 km, owner since 1992 & 2018 Crapmaro V8 LT1 AT8 2SS/NPP/F55/Recaro

Kaltmacher

#17
Echt? hab ich ja noch nie gehört. :ugly:  und letztens hat der GTÜ Mann gemeckert das die nicht funzen, dann kleb ich die nächstes mal ab.

Camaro Karsten

alles was (Serienmässig ) drann war / ist muß auch Funktionieren  :thumb:

petrolhead

Hier die benannten §§:

§ 54 StVZO vor 01.01.1970 Fahrtrichtungsanzeiger auch rot zulässig (wobei es auch noch bis in die 80er möglich war diese eingetragen zu bekommen; wer die nicht eingetragen hat, hat wenig Chancen die "heutzutage" legal eingetragen zu bekommen)

§ 52a StVZO ab 01.01.1987 Pflicht für Rückfahrscheinwerfer

T/A-SE

Ist wahrscheinlich unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland hier inn Potsdam also Bundesland Brandenburg geht das noch problemlos jedenfalls gings vor 3 Jahren bei mir und vor 2 Jahren bei meinem Kumpel mit ner 80er Corvette absolut problemlos. Was die meisten nicht wissen sowas macht ja nicht dr TÜV sondern das Minesterium für Verkehr. Und teuer ist es habe 120,- Euro für nen 3-Zeiler bezahlt! :skandal:

petrolhead

#21
Zitat von: T/A-SE in 23. Mai 12, 21:24
Ist wahrscheinlich unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland hier inn Potsdam also Bundesland Brandenburg geht das noch problemlos jedenfalls gings vor 3 Jahren bei mir und vor 2 Jahren bei meinem Kumpel mit ner 80er Corvette absolut problemlos. Was die meisten nicht wissen sowas macht ja nicht dr TÜV sondern das Minesterium für Verkehr. Und teuer ist es habe 120,- Euro für nen 3-Zeiler bezahlt! :skandal:

Das meiner Kenntnis nach ein "altes Verfahren" was in einigen Bundesländern noch Anwendung findet (in dem Beispiel hier  war das für die Ausnahme zum §70 StVZO der Senator des Inneren Bremens); das hier aus der Fahrzeugteileverordnung (FzTV) ist das eigentliche Verfahren:

Bauartgenehmigung im Einzelfall - Einzelgenehmigung
§ 11 Antrag auf Einzelgenehmigung
Gehört eines der in § 22a Abs. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannten Fahrzeugteile nicht
zu einem genehmigten Typ, so kann eine Einzelgenehmigung unter Vorlage des Gutachtens eines amtlich
anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle (§ 5) bei der nach § 68 der
Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zuständigen Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) beantragt werden.
§ 6 Abs. 1 ist entsprechend anzuwenden.
§ 12 Prüfung durch die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde)
(1) Die Zulassungsbehörde ist an das Gutachten des amtlich anerkannten Sachverständigen für den
Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle nicht gebunden.
(2) Die Zulassungsbehörde trifft die zur Prüfung etwa erforderlichen weiteren Maßnahmen. Sie kann hierzu die
Vorführung des Fahrzeugteils sowie die Vorlage eines weiteren Gutachtens verlangen und ähnliche Anordnungen
erlassen.
§ 13 Erteilung der Einzelgenehmigung
Die Verwaltungsbehörde (Zulassungsbehörde) erteilt die Einzelgenehmigung, indem sie auf dem Gutachten
des amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder der Prüfstelle unter Angabe
von Ort und Datum vermerkt: "Einzelgenehmigung erteilt". Etwaige Beschränkungen oder Ausnahmen von
den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung sind in den Vermerk aufzunehmen. Wird das
Fahrzeugteil an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger verwendet, so ist die Einzelgenehmigung in
den Fahrzeugbrief und in den Fahrzeugschein einzutragen und in den etwa ausgestellten Anhängerverzeichnissen
kenntlich zu machen.


Ich hatte es oben, evtl. etwas mißverständlich, geschrieben dass es die Ausnahme für Fahrzeuge mit einer EZ bis in die 80er (teilweise sogar bis Ende der 80er, mein 89er Van hatte die auch noch) gab. Wenn es Bundesländer gibt die die Ausnahme noch erteilen, haben es einige in der Republik besser als Andere.
Der Weg sein Anliegen beim zuständigen Ministerium des jeweiligen Bundeslandes vorzulegen ist natürlich immer möglich und ab und zu auch von Erfolg gekrönt.