Rote Nummer im Bestandsschutz auch unter 20 Jahre?

Begonnen von Firehawk, 08. Nov 09, 17:16

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Firehawk

Hab da grad was nettes im gehobenen Alter gefunden, allerdings keine 30 Jahre alt! Jetzt hab ich mit einem Bekannten vom Tüv gesprochen und dieser meinte das wenn man die rote Nummer noch vor der Neuregelung besessen hat und ein Fahrzeug im erhaltungswürdigen Zustand erwirbt, dieses durchaus immer noch auf die bestehende rote Nummer dazugenommen werden kann, auch wenn noch keine 30 Jahre.
Was ist da dran? Ich spreche ausdrücklich von der "1ten Generation" der roten Nummer Besitzern, das dies nach der 30 Jahre Regelung nicht mehr geht ist mir klar, ich gehören nicht zu jenen! Auch weiß ich das Fahrzeuge die schon mal auf rote Nummer liefen im Ermessen der Zulassungsstelle Bestandsschutz genießen können!
Nur hier nochmal expleziet, der Wagen lief nie auf rote Nummer, doch ich brauche 100% genaue Infos von jemanden ders wirklich weiß!

Maroni

#1
Zitat von: Firehawk in 08. Nov 09, 17:16
Nur hier nochmal expleziet, der Wagen lief nie auf rote Nummer, doch ich brauche 100% genaue Infos von jemanden ders wirklich weiß!
Frag doch direkt bei Deiner zuständigen Zulassungsstelle nach - denn meine Erfahrungen mit "meiner" Zulassungsstelle werden Dir nicht weiterhelfen...

Viel Erfolg - aber wenn das Auto bisher nicht auf einer anderen 07 eingetragen war, würde ich die Hoffnungen nicht zu hoch ansetzen...

Meines Wissens greift der Bestandsschutz nur für Fahrzeuge, die bereits auf einer 07er eingetragen waren (und auch das würde ich mir im Vorfeld von der zuständigen Zulassungsstelle bestätigen lassen). Wenn dies nicht der Fall ist, dann gelten die aktuellen Anforderungen.

Firehawk

Ja dann schau ma mal, wäre halt nicht schlecht gewesen heute schon genaueres darüber in Erfahrung bringen zu können!  ;)

maverik-tg

also ich kann nur sagen das mein Dad noch die alte Rote nummer 07 hat.
Auf dieser nummer hat er seinen TA 79er von nen 944 Porsche drauf gemeldet. Der Porsche ist irgenwas von bj 84 oder so.
Also noch keine 30 Jahre. Aber wie gesagt die beiden fahrzeuge sind schon mit der alten regelung gewesen.
Soweit ich weiß kann man bei den neuen roten nummern auch keine 2 oder mehr fahrzeuge zusammensetzten immer nur eins pro nummer.

Badlady

Mein TA ist auf alter, roter Nummer angemeldet. Ich hab mich jetzt mal erkundigt. Wenn ich meinen TA verkaufe, muß das Landratsamt des Käufers die rote Nummer übernehmen- Bestandsschutz. Ich kann auf meine Nummer bis zu drei FZ anmelden. Allerdings gilt die unter 30 Jahre Regelung nur für den TA. Falls ich jetzt nochmal ein anderes FZ anmelden will, MUß es 30 Jahre alt sein ;)


LG Sonja
Optimismus ist nur ein Mangel an Information

Firehawk

#5
Es geht, vorausgesetzt es ist ein Fahrzeug das nachweislich via KBA oder Hersteller nur noch in äußerst gerigner Stückzahl im außerordenlich gutem Zustand in Deutschland läuft und mindestens 20 Jahre alt ist, ein 29 jahre alter Golf 1 z.B. wäre z.B. gänzlich ausgeschlossen! Vor allem muß es im Rahmen einer Sammlung geschehen, mit nur 1nem oder 2 Fahrzeugen wirds nicht funktionieren! Oder es ist gar ein Prototyp o.ä., dann dürfte das Fahrzeug sogar unter 20 sein!  :thumb:
Aber Vorsicht, es liegt im Ermessen der Zulassungstelle über die Zuteilung zu entscheiden, als dringend vorher abklären ob mit einem Ja oder einem Nein zu rechenen ist!