Lichttechnisches Gutachten 93-97 Camaro

Begonnen von chris76, 10. Jul 09, 19:03

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chris76

Hallo liebe Com,

im Zuge meiner Bemühungen habe ich einen OPEL/GM-Händler gefunden, der ein lichttechnisches Gutachen für die Scheinwerfer der 93-97er Camaro-Modelle hat.

http://www.opelhaendler.de/autohaus-walter-piringer_ostfildern/

Dort den Herrn Elsässer verlangen.

Das Gutachten kostet um die 200 Eur und wird eurem TÜV direkt vorgelegt, da er anscheinend schon viel Schabernack mit den Gutachten erlebt hat und die auch nicht mehr aus der Hand gibt.

Mit Hilfe des Gutachtens kann dann eine normale Eintragung in den Fahrzeugschein erfolgen.

Ob eure Scheinwerfer denen des Gutachtens entsprechen könnt ihr an der Beschriftung der Scheinwerfer ablesen.

Infos ohne Gewähr ( im Zweifel nachfragen, H4351 von Wagner sind auf wohl nicht durch das Gutachten abgedeckt!)
Auf den Abblendlichtern (außen) muss stehen: 9203 DOT H90 Guide Halogen
Auf den Fernlichtern (innenliegend) muss steheh: 9101 DOT Guide Halogen

Genauere Infos, falls ihr eure Scheinwerfer ersetzen müsst oder nur nachgetragen haben wollt könnt ihr sicherlich auch über Herrn Elsässer bekommen.

Falls euer Teilehändler euch die Scheinwerfer nicht besorgen kann hat Herr Elsässer da auch noch eine Quelle, über die er an die Scheinis rankommt.

Grüße von mir

Rückfragen gerne hier rein!

camarotom

#1
200€ für ein Gutachten was ich nachher noch nicht mal in den Händen halte? Stolzer Servicepreis, Hut ab  :ugly:

Da haben die Fahrer der 3rd Gen es einfacher, die Scheinwerfer vom VW Scirocco (ab 1982 bis 1984 meine ich) z.B. passen und die gibts in europäischer Version von Bosch oder Hella ohne das man ein Gutachten braucht. Könnte auch sein dass die bei einigen TransAm der 2nd Gen auch passen.

chris76

Zitat von: camarotom in 10. Jul 09, 20:05
200€ für ein Gutachten was ich nachher noch nicht mal in den Händen halte? Stolzer Servicepreis, Hut ab  :ugly:

Da haben die Fahrer der 3rd Gen es einfacher, die Scheinwerfer vom VW Scirocco (ab 1982 bis 1984 meine ich) z.B. passen und die gibts in europäischer Version von Bosch oder Hella ohne das man ein Gutachten braucht. Könnte auch sein dass die bei einigen TransAm der 2nd Gen auch passen.

ja aber immer noch besser als bei der nächsten gelegenheit durch einen polizisten der dein auto bei einer fahrzeugkontrolle wirklich mal richtig prüft das auto stillgelegt zu bekommen.

hab ja schließlich auch meinen auspuff mit geräuschmessung und den heckflügel eintragen lassen, dass mir da keiner am zeug flicken kann. und mit der auspuffanlage befürchte ich einfach öfter angehalten zu werden und wenn ich dann ruhigen gewissens aus dem auto steigen kann und sagen kann: "Guten Abend Herr Wachtmeister Oberwachtmeister Polizeikommissar etc, hier haben Sie den Fahrzeugschein. Sollten Sie Fragen zu den Eintragungen haben helfe ich Ihnen gerne weiter" gehts mir viel besser und Autofahren macht mehr Spass als mit der ständigen Angst im Hinterkopf, dass er doch was finden könnte.

El Camaro

@chris76: Mach Dir nicht so viele Sorgen wegen der Polizei. Bei einem Import, bei dem eh auf keinem Glas eine E-Zeichen ist, wird es für den Polizisten eh schwierig irgendwas zu prüfen. Im Schein für Import-Fahrzeuge steht eh nichts spezifisches, sondern nur etwas von "Funktion in etwa nachgewiesen".

Seit die Amerikaner auch mit deutschen Kennzeichen rumfahren, rechnet die Polizei eher mit einem Amerikaner als Fahrer, für den recht viel erlaubt ist, als mit einem Deutschen :)

Gruß,
Kai

Mister.T

Also ich hette ja auch schon einen 94er Camaro mir Original-Scheinwerfern. Da stand mal nix im Fahrzeugschein. War zweimal damit beim TÜV, ohne Mängel. Bei Polizeikontrollen hat niemand meine Frontscheinwerfer inspiziert. Man kann auch alles übertreiben (vorallem hier in Deutschland).

Solange die Dinger funktionieren und niemanden blenden interessiert das doch niemanden.

Anstatt jetzt 200 € für ein Gutachten auszugeben für Lampen, die in Deutschland so gut wie nicht erhältlich sind, hätte ich mir eben welche mit E-Prüfzeichen montiert. Da hättest Du keine Probleme beim TÜV und sicherlich auch keine bei der Ersatzteilbeschaffung. Hab schon Maros gesehen, da waren Hella-Scheinwerfer eingebaut. Bei geschlossener Haube sieht das keiner mehr.

just my 2Cents,

Gruß Thomas
Everything will be good in the end ! If it's not good, it's not the end !!!

tomferamenti

ich hatte auch mal einen 95er camaro mit den selben lampen drin wie du, da stand auch nichts besonderes im brief drin und die tüver haben auch nichts bemerkt.

aber wie camarotom schon sagt, es gibt lampen von hella und co. die man verbauen kann, habe so welche bei meinem 77er T/A eingebaut, die passen exakt, kosten ca. 40€/stück.

gruß
tom

chris76

#6
@tom: du hast post ;-)

mal ein bild von einem maro, an dem nicht passende scheinwerfer eingebastelt wurden.



mit sowas will ich nicht rumfahren! das sieht in meinen augen NUR bescheiden aus, das tut mir in den augen richtig weh, wenn ich das länger anschaue.

zum vergleich meiner mit den echten kleinen leuchten:



sollte ich jemand hier im forum mit diesem kommentar auf die füße treten, weil ich seine lösung nicht schön finde, tut es mir furchtbar leid, aber es gibt nunmal andere möglichkeiten und bevor ich mein auto verbasteln lasse (also noch schlimmer als die japaner das getan haben) zahle ich lieber ein gutachten!

ich verstehe auch gar nicht, warum ich hier, so kommt es zumindest rüber, hingestellt werde als wäre ich doof nur weil ich mich darum kümmere, dass mein auto auch legal auf deutschen straßen unterwegs ist. vielleicht ist das aber auch nur ne einstellungssache und als deutscher offizier darf ich mich da auch dran halten. vom berufs- und lebensverständnis hat man mir zuhause und auch im beruf beigebracht ein vorbild in haltung und pflichterfüllung zu sein. zu dieser pflichterfüllung zählt meiner meinung nach neben dem ausnutzen von möglichen ausnahmen (z.b. kennzeichen, etwa-wirkungen, etc.) auch das einhalten von regeln (und wer abblendlicht mit etwa-wirkung einträgt, der hat seinen job, vor allem wenn es legale möglichkeiten gibt nicht ganz verstanden).

camarotom

#7
Was unterscheidet Deinem Verständnis nach die " in etwa Wirkung" der Beleuchtungseinrichtung aufgrund Ausnahmeregelungen zur StVZO von der Möglichkeit ein kleines Kennzeichen aufgrund des Ermessensspielraumes des TÜV Prüfers eingetragen zu bekommen und aufgrund des Ermessensspielraumes der zuständigen Personen in der Zulassungsstelle auch gesiegelt zu bekommen obwohl die FZO andere Kennzeichengrößen vorsieht?

Die Eintragung der "in etwa Wirkung" erfolgte aufgrund technischer Begutachtungen zu Ausnahmeregelungen in denen die Wirkung nachgewiesen wurde, da ist nichts illegales eingetragen worden.

chris76

#8
Zitat von: camarotom in 10. Jul 09, 22:54
Was unterscheidet Deinem Verständnis nach die " in etwa Wirkung" der Beleuchtungseinrichtung aufgrund Ausnahmeregelungen zur StVZO von der Möglichkeit ein kleines Kennzeichen aufgrund des Ermessensspielraumes des TÜV Prüfers eingetragen zu bekommen und aufgrund des Ermessensspielraumes der zuständigen Personen in der Zulassungsstelle auch gesiegelt zu bekommen obwohl die FZO andere Kennzeichengrößen vorsieht?

Die Eintragung der "in etwa Wirkung" erfolgte aufgrund technischer Begutachtungen  zur Ausnahmeregelungen in denen die Wirkung nachgewiesen wurde, da ist nichts illegales eingetragen worden.

nur dass ein einfacher tüv-sachverständiger eine lichttechnische begutachtung aufgrund nicht nachgewiesener kompetenz nicht durchführen darf. es gibt nicht umsonst das lichttechnische institut. macht er es trotzdem und niemand bemerkt es glück gehabt. falls es doch jemand bemerkt gibts halt ärger für den sachverständigen und ne aufhebung der betriebserlaubnis.

die ausnahmen zur stvzo werden genehmigt, aber eigentlich nur, wenn ordentlich(!) nachgewiesen wurde, dass der ausnahmetatbestand die gesetzlichen regelungen in einem mindestmaß erfüllt. wenn da kein nachweis existiert.....

außerdem darf der tüv-sachverständige auch nicht ein kleines kennzeichen "eintragen", er kann nur darauf hinweisen, dass der vom hersteller vorgesehene platz bestimmte abmessungen hat.

alles weitere liegt dann im ermessen der zuständigen behörde, dass hier unterschiede von land zu land existieren ist richtig.

das schulden wir aber unserem politischen system des föderalismus. auch gibt es unterschiedliche regelungen zu ladenöffnungszeiten und unterschiedliche gestaltet rauchverbote. selbst für die abstände in denen eine "radarfalle" nach einem geschwindigkeitsschild aufgebaut werden darf gibt es unterschiede zwischen den ländern.


wegen mir kann der ganze thread gelöscht werden, dachte nur die info wo man wenn man will ein gutachten herbekommt könnte in wissenswertes gut aufgehoben sein....

camarotom

#9
Nicht der einfache TÜV-Sachverständige hat das eingetragen sondern diese Ausnahmeregelung hat existiert. Aufgrund derer ist das eingetragen worden, völlig legal.

Dein Weg ist ein anderer, das akzeptiere ich, nur finde ich es reichlich unverschämt für den "Zettel" 200€ zu verlangen für ein Gutachten das, wie ich nur vermuten kann, von GM erwirkt wurde und an dem sich derjenige der das noch hat gütlich hält.

Mit dem Eintrag der "in etwa Wirkung" sind in Deutschland zahlreiche amerikanische Fahrzeuge unterwegs, die nach dem Import mit Gutachten der Hersteller diese Betriebserlaubnis bekommen haben.

EDIT:

Wundere Dich nicht, wenn nach dem TÜV-Termin in den Papieren "in etwa Wirkung nachgewiesen" drin steht, denn dann ist es genau das Gutachten was für die Importe genutzt wurde was der Opel-Händler noch hat.

chris76

#10
Zitat von: camarotom in 10. Jul 09, 23:15
Nicht der einfache TÜV-Sachverständige hat das eingetragen sondern diese Ausnahmeregelung hat existiert. Aufgrund derer ist das eingetragen worden, völlig legal.

Dein Weg ist ein anderer, das akzeptiere ich, nur finde ich es reichlich unverschämt für den "Zettel" 200€ zu verlangen für ein Gutachten das, wie ich nur vermuten kann, von GM erwirkt wurde und an dem sich derjenige der das noch hat gütlich hält.

Mit dem Eintrag der "in etwa Wirkung" sind in Deutschland zahlreiche amerikanische Fahrzeuge unterwegs, die nach dem Import mit Gutachten der Hersteller diese Betriebserlaubnis bekommen haben.
wenn diese regelung existiert hat ist das super für alle die die regelung nutzen konnten. die regelung gilt aber nicht mehr, also muss ein anderer weg her.

dass die 200 eur in die richtung frech gehen spricht mir aus der seele ist aber doch günstiger als selbst ein gutachten erstellen zu lassen oder ein auto zu haben, das ich nicht zugelassen bekommen.

das gutachten wurde "von privat bezahlt" durch das lichttechnische institut in karlsruhe erstellt, wenn das mein gutachten wäre würde ich auch lizenzgelder oder zumindest ne kostenbeteiligung verlangen. nachdem da aber ne firma hintersteckt die das gutachten hat machen lassen wollen die damit natürlich geld verdienen.
da der camaro 93-97 nie offiziell angeboten wurde hat mir opel/gm in das datenblatt, welches die sich auch ganz ordentlich vergüten lassen, leider nichts über die scheinwerfer eingetragen und falls es wirklich mal die scheinwerfer mit e-kennzeichnung gab habe ich keine möglichkeit mehr gefunden die scheinwerfer zu bestellen.
kts bietet die angeblich an, hat aber lieferzeiten jenseits von gut und böse (die angegeben 21 Tage können die nicht halten!) aber da kosten die scheinwerfer etwa 450 eur zusammen.
da bin ich mit dem gutachten billiger dran und sollte mal etwas kaputt gehen, bin ich auch mit dem ersatz recht kostengünstig dabei, schließlich werden die scheinwerfer in den usa noch normal verkauft.

camarotom

#11
Wenn die ein solches Gutachten haben ist das eben so. Ich hätte die Scheinwerfer ausgemessen und hätte Kataloge von Herstellern gewälzt, denn es gibt gewiss Scheinwerfer die genau diese Größe haben mit E-Prüfzeichen. Denn die von mir oben erwähnten "Scirocco-Scheinwerfer (die gewiss in Europa in noch anderen Modellen der verschiedenen Hersteller verbaut wurden) passen in Vans, in Pick-Ups und in viele PKW-Modelle von Chevrolet bzw. GM von Anfang der 80er bis in die 90er (Größe 100mm x 165mm).

EDIT:
Wenn die Scheinwerfer die Abmessungen 92mm x 150mm haben dann haben die Vans und die Pick-Ups und die diversen PKW ab Modelljahr 1992 wieder die gleichen Abmessungen und da gibt es europäische Scheinwerfer. Z.B. bei cars&stripes (für 110€/Stück) und gewiss auch bei kts, m&f, us-parts-online usw. nur dann nicht unter Camaro sondern unter Chevy G20 ab Modelljahr 92.

chris76

Zitat von: camarotom in 10. Jul 09, 23:33
Wenn die ein solches Gutachten haben ist das eben so. Ich hätte die Scheinwerfer ausgemessen und hätte Kataloge von Herstellern gewälzt, denn es gibt gewiss Scheinwerfer die genau diese Größe haben mit E-Prüfzeichen. Denn die von mir oben erwähnten "Scirocco-Scheinwerfer (die gewiss in Europa in noch anderen Modellen der verschiedenen Hersteller verbaut wurden) passen in Vans, in Pick-Ups und in viele PKW-Modelle von Chevrolet bzw. GM von Anfang der 80er bis in die 90er.

EDIT:
Wenn die Scheinwerfer die Abmessungen 92mm x 150mm haben dann haben die Vans und die Pick-Ups und die diversen PKW ab Modelljahr 1992 wieder die gleichen Abmessungen und da gibt es europäische Scheinwerfer. Z.B. bei cars&stripes (für 110€/Stück) und gewiss auch bei kts, m&f, us-parts-online usw. nur dann nicht unter Camaro sondern unter Chevy G20 ab Modelljahr 92.

ja es ist aber leider nochmal ne nummer kleiner
Abmessungen der Streuscheibe etwa 135 x 53 mm

da gibt es nichts :(

zwei solche scheinis wie ich se jetzt habe kosten zusammen 110eus wenn man das gutachten mitreinrechnet sind es etwa 150-160 eus pro scheini.
das ist dann wieder in meinen augen preislich noch ok.

camarotom

Beide zusammen für 100€ ist aber nen sehr guter Preis, denn die kosten online bei GM-Parts Direct ca. 130 US$ je Seite und das ist Online-Sonderpreis, regulär kosten die um die 200 US$ je Seite.

chris76

Zitat von: camarotom in 11. Jul 09, 00:15
Beide zusammen für 100€ ist aber nen sehr guter Preis, denn die kosten online bei GM-Parts Direct ca. 130 US$ je Seite und das ist Online-Sonderpreis, regulär kosten die um die 200 US$ je Seite.

eben, das hat für den gutachtenpreis ein wenig entschädigt, wenns die sache insgesamt aber auch nicht billiger macht....

Esilar

Vorweg: Ich habe in meinen beiden Camaros die originalen Scheinwerfer (aka "Funzeln") drin. Im Frühjahr hatte ich das erste Mal ein Problem damit, dass es dem TÜV aufgefallen ist (kein E-Kennzeichen und keine Ausnahmegenehmigung im Fahrzeugschein). Schlussendlich hats die Werkstatt gemacht unter Zuhilfenahme von: "Das Auto wurde in D-Land nie offiziell importiert, es gibt dafür keine nach deutschem Recht zugelassenen Scheinwerfer."

Zitat von: camarotom in 11. Jul 09, 00:15
Beide zusammen für 100€ ist aber nen sehr guter Preis, denn die kosten online bei GM-Parts Direct ca. 130 US$ je Seite und das ist Online-Sonderpreis, regulär kosten die um die 200 US$ je Seite.

Da mus man aufpassen, was man kauft. Der komplette Scheinwerfer mit Metallhalterung ist sehr teuer, der Glaseinsatz (fals das Birnchen mal durchbrennt) geht mit 60 Euro noch gut.
Camaro '94 V8
Marauder '04 V8

El Camaro

Ihr habt mit den early 4th Gen. leider das Pech oder das Glück, dass man recht einfach andere Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen montieren kann. Das weckt wahrscheinlich bei dem einen oder anderen TÜV-Prüfer Begehrlichkeiten.

Bei anderen Modellen ist das schlicht unmöglich und es gibt dann den berühmten Eintrag "in etwa Wirkung nachgewiesen".

Wir haben vor einigen Jahren einen Mitsubishi Eclipse aus den USA importiert.
Dieses Modell wurde in Europa offiziell nie angeboten. Da die Scheinwerfer, wie bei modernen Fahrzeugen üblich, in die Karosserie integriert sind, kann man keine anderen Scheinwerfer mit E-Prüfzeichen einbauen.
Das war aber nicht wirklich ein Problem für die Zulassung in Deutschland.

Gruß,
Kai

Cam2000

Hatte mir beim Import eine ähnliche Frage gestellt.
Ich habe auch erst gedacht, dass ich auf Scheinwerfer der europäischen Modelle umrüsten lassen muß.
Denke für late 4th Gen gibt es solche.
Hab aber dann zu hören bekommen, das die Scheinwerfer an sich nicht das Problem wären, sondern die Leuchtweitenregulierung. Also egal ob mit oder ohne E-Prüfzeichen. Eine LWR hätte ich dadurch sowieso nicht gehabt. Somit habe ich die originalen Scheinwefer drin gelassen und fahre ohne LWR rum.
Habe in etwa Wirkung drin stehen und gut. Hat auch noch niemanden interessiert.

Selbst wenn Du nun Scheinwerfer mit Prüfzeichnung fährst und auch ein Gutachten dafür hast, wie löst du dann das Thema LWR???

El Camaro

Bei den Europäischen ist doch die LWR eingebaut, also technisch geht das schon!

Allerdings kostet ein Euro-Scheinwerfer über 200 Euro!!!

Gruß,
Kai

chris76

Zitat von: Cam2000 in 15. Jul 09, 19:23
Hatte mir beim Import eine ähnliche Frage gestellt.
Ich habe auch erst gedacht, dass ich auf Scheinwerfer der europäischen Modelle umrüsten lassen muß.
Denke für late 4th Gen gibt es solche.
Hab aber dann zu hören bekommen, das die Scheinwerfer an sich nicht das Problem wären, sondern die Leuchtweitenregulierung. Also egal ob mit oder ohne E-Prüfzeichen. Eine LWR hätte ich dadurch sowieso nicht gehabt. Somit habe ich die originalen Scheinwefer drin gelassen und fahre ohne LWR rum.
Habe in etwa Wirkung drin stehen und gut. Hat auch noch niemanden interessiert.

Selbst wenn Du nun Scheinwerfer mit Prüfzeichnung fährst und auch ein Gutachten dafür hast, wie löst du dann das Thema LWR???

wie gesagt der thread dreht sich nur um die 93er bis 97er. die wurden ja auch nie nach europa offiziell überführt (soweit ich weiß), sonst gäbe es ja auch coc-papiere und die zulassung wäre total einfach. für die 93er-97er gibt es auch keine offizielle lwr (afaik). ich habe heute die info von unserem regierungspräsidium erhalten, dass die ausnahme für die lwr gewährt wurde und so wird auch in der regel verfahren, dass die fahrzeuge für die es keine lwr gibt oder ein umbau unverhältnismäßig wäre eben eine ausnahme bekommen.