H-Zulassung

Begonnen von Sven, 23. Mär 08, 16:23

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Sven

Ich sitze hier im Büro und stöbere gerade in den diversen Foren.
Auf einmal stoße ich auf das Thema H-Zulassung und war doch erstaunt.
Ich dachte immer, man kann die H-Zulassung erst mit dem erreichen der vollen 30 Jahre beantragen. Jetzt lese ich, dass eigentlich nur das Jahr der EZ wichtig ist. Das bedeutet ja, 2008 können alle Fahrzeuge mit eingetragenem EZ 1978 gleich am 1.1. bei der Zulassungsstelle ihr H-Kennzeichen beantragen.
Das bedeutet für mich und den Formula:
Mit EZ 15.12.1978 kann ich jetzt schon vorstellig werden und, nicht wie ich dachte, erst am 16.12.2008 :thumb:
So richtig konnte ich das noch nicht glauben und ich habe mir mal den Anforderungskatalog vom TÜV angesehen.
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1134987060692575828569/Oldtimer-Katalog_Tuev_Sued.pdf

Zitat:
ZitatNur Fahrzeuge, die vor mehr als 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind,
können als Oldtimer positiv begutachtet werden und die Schlüsselnummer ,,98"
erhalten. Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter. Bei der Festlegung des
Fahrzeugalters legen manche Zulassungsbehörden nicht das exakte Datum der
Erstzulassung zugrunde, sondern nehmen lediglich Bezug auf das Jahr der
Erstzulassung. Z.B. wird am 15. Januar 1999 ein VW Käfer mit einer EZ vom 28.
November 1969 anerkannt. Da die Vorgehensweise diesbezüglich unterschiedlich ist,
wird empfohlen, bereits im Vorfeld mit der zuständigen Verwaltungsbehörde im
Einzelfall Kontakt aufzunehmen.

Jetzt würde ich gerne noch ein oder mehr Erfahrungsberichte bezüglich der H-Zulassung hier sammeln. Also vielleicht kann ja schon jemand etwas beitragen :thumb:

Psychokiller

erfahrungs bericht. kenn jemand der hat ein H kennzeichen mit dem bj 79 und ich warte schon seit 5 jahren drauf.

was erstzulassung betrifft hat man 0 change es gilt auf den tag genau nicht das bj.

aber siehe satz 1 gibt immer  ausnahmen

mfg Psychokiller

AixELens

Hi Sven,

also für Aachen kann ich sagen, hier gilt der Tag der Erstzulassung, also das genaue Datum, das Fahrzeug muß also 30Jahre auf der Strasse sein, nciht der 1.1..
Hatte da vor kurzem mal nachgefragt.

Also jeder darf es Handhaben wie er mag.

Grüße
Christine

Tomy

Hallo, in München wird der Tag der Erstzulassung hergenommen, wenn dieses nicht genau zu belegen ist, z.B. Fahrzeug direkt aus USA, wird der 1. Juli als Stichtag genommen.

Kaltmacher

#4
Hi,
Da würde ich an deiner stelle zu deinen zuständigen Behörden fahren und nachfragen weil wie schon geschrieben es "Willkür" des Sachbearbeiters ist wie ER es handhabt, also immer SCHÖÖÖN freundlich zu den Damen und Herren  ;)

Gruß Andy   

Earl Hickey

#5
Wenn man es wörtlich nimmt steht da nichts von EZ, sondern "Fahrzeugen die vor 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, können als Oldtimer,.....Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, aber die bezüglich der Erstzulassung diese Bedingung nicht erfüllen, unterliegen der Nachweispflicht des Verfügungsberechtigten. Gegebenenfalls ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich."

So jetz hab ich nen Camaro LT1 mit EZ Datum 25.07.1993 UND DER EINTRAGUNG IM BRIEF " Fz. gilt als vor dem 01.01.1991 erstmals in den Verkehr gekommen"!!!!  Das sollte eigentlich als Nachweis genügen, Is ja noch der Orginalbrief. Schau ma mal wenns soweit ist.
Camaro Z28 -93, Chrysler 300C CRD, LeMans-68,HD Shovel, Buell XB