Winterreifenpflicht beim Oldtimer ??

Begonnen von V8Andi, 11. Okt 13, 16:15

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V8Andi

Gilt die generelle Winterreifenpflicht bei einem Oldtimer, sprich Fahrzeug mit H-Kennzeichen gleichermaßen wie bei allen anderen Autos auch?

Ich hatte mir dazu bisher noch garkeine Gedanken gemacht :-\

elnitschko

Ich meine in Deutschland gibt es offiziell keine Winterreifenpflicht, oder?

Man muss "den Witterungsbedingungen angepasste Reifen" fahren...habe ich zmdst. irgendwo mal gelesen - also gehe ich davon aus, wenn du deinen Oldie im Winter fahren willst, wirst du um diese nicht herumkommen...
Vom Kostenfaktor ist das allerdings ja eh relativ egal (außer du willst in Winter bei Salz mit teuren Chrom-Felgen fahren;))


Gruß
Max

peter05

Pflicht bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber nicht auf sondern  M+S-Reifen

Rocky48

Leute, ihr geht am Thema vorbei. Andi wollte wissen, wie das beim H-Kennzeichen ausschaut. Hab eben mal nen Bekannten angerufen, der bei der Verkehrsüberwachung Nordbayern tätig ist. Laut seiner Aussage gilt die Vorschrift zur Ausrüstung mit M+S-Bereifung bei winterlichen Strassenverhältnissen sogar für 07er Kennzeichen ergo auch für H-Kennz.
Gruss Klaus
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peter05

Meine Aussage war eindeutig. Die StVO unterscheidet nicht ob da ein H Kennzeichen, eine 07er, Überführungskennzeichen oder Zollkennzeichen drauf sind.....noch nicht einmal ob es Bundeswehr oder Polizei Fahrzeuge sind. Dort zählt allein das es ein "Kraftfahrzeug " ist.  :D

Sven

So weit ich mich erinnere gibt es eine echte Pflicht gar nicht. Wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen mit unpassenden Reifen unterwegs ist und man baut einen Unfall, zahlt die Versicherung nicht. Ob das den Gesamtschaden oder nur das eigene Fahrzeug betrifft ... keene Ahnung. Hinzu kommt noch ein Bußgeld von der Rennleitung.
Was für ein Kennzeichen da nun dran ist, ist unerheblich. Wie schon erwähnt ;)

Rocky48

Hier nochmal ganz genau:

Polizei Bayern » Verkehr

30.01.2013, PP München

"Winterreifenpflicht" in der Straßenverkehrsordnung

Seit Dezember 2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung "Winterreifen" bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor.
Bei derartigen Witterungsverhältnissen darf mit einem Kraftfahrzeug ohne "Winterreifen" nicht im öffentlichen Straßenverkehr gefahren werden.

Wann gilt die "Winterreifenpflicht"

"Winterreifen" sind bei winterlichen Straßenverhältnissen vorgeschrieben, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte.

Eine Festlegung auf bestimmte Monate erfolgt jedoch nicht.

Für wen gilt die "Winterreifenpflicht"

Die "Winterreifenpflicht" gilt für alle Kraftfahrzeuge, also z.B. für Pkw, Lkw, Omnibusse und Kräder.
Jedoch nur, wenn diese bei den o.g. Straßenverhältnissen auch gefahren werden.

Für Lkw über 3,5 Tonnen und für Omnibusse mit mehr als 8 Sitzplätzen sind aber "Winterreifen" nur auf den Antriebsachsen vorgeschrieben.
Hintergrund: Die Reifen an den übrigen Achsen haben aufgrund von erhöhten Naturkautschukanteilen bessere Haftungseigenschaften als PKW-Sommerreifen und sind dadurch grundsätzlich für den Ganzjahreseinsatz geeignet.

Land- und Forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge sind ebenfalls ausgenommen, da ihre Bereifung aufgrund des grobstolligen Profils bei winterlichen Wetterverhältnissen ausreichend Sicherheit bietet.

Was sind "Winterreifen"

Nach § 2 Abs. 3a StVO werden Reifen gefordert, welche die in europäischen Richtlinien definierten Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).

Danach sind M+S-Reifen solche, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist.

M+S-Reifen werden im allgemeinen Sprachgebrauch als Winterreifen bezeichnet, als solche verkauft und mit einem M+S-Symbol (teilweise auch in Verbindung mit dem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – Alpine Symbol oder nur einer Schneeflocke) gekennzeichnet.
Aber auch Ganzjahresreifen können den genannten Eigenschaften entsprechen.

Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen einen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil.

Zudem sollte ein Winterreifen nicht älter als 6 Jahre sein, so eine Empfehlung des ADAC.
Das Herstellungsjahr wird seit dem Jahr 2000 4-stellig (2500 = 25. Woche 2000) auf jedem Reifen angegeben.


Ahndung

Sie führten ein Kraftfahrzeug bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte verbotswidrig ohne Winterreifen
   Bußgeld                                               Punkte
   40 EUR                                                    1
... und behinderten dadurch Andere.    80 EUR     1
... und gefährdeten dadurch Andere    100 EUR    1
Es kam zum Unfall    120 EUR                            1
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