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Verschiedenes => Wissenswertes für den Amifreund => Thema gestartet von: blauerben in 15. Okt 15, 13:24

Titel: tüv vs. garage
Beitrag von: blauerben in 15. Okt 15, 13:24
hallo an alle,
hab folgendes problem mein tüv läuft diesen monat aus und ich überlege jetzt den entweder noch zu machen bevor mein baby diesen monat in die garage geht oder den erst dann zu machen wenn der wagen am 1.4.2016 aus der garage kommt weil der dann auch ein halbes jahr länger tüv hätte. problem ist aber das ich weiß das er mit den reifen die momentan noch drauf sind nicht über den tüv kommen würde weil die reifen porös sind. jetzt habe ich noch andere felgen gekauft die grade beim pulverbeschichten sind und auf die will ich die neuen reifen die bei mir noch in der wohnung liegen draufmachen, ich weiß aber nicht wann die felgen fertig sein werden. darum tendiere ich grade dazu den wagen ohne tüv in die garage zu stellen. nun hat mir aber die chefin meiner werkstatt gesagt das sie das nicht tun würde da ich dann statt 100% tüv gebühren 150% bezahlen würde, und das seit neustem es so ist, das der tüv prüfer wenn der wagen über 3 monate überfällig ist, eine meldung an die stadt des halters macht und der halter dann nochmal eine strafe zahlen muss. ist das wirklich so? was würdet ihr an meiner stelle machen? lg ben
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: Arrowhead in 15. Okt 15, 14:23
Ich würde ihn ohne TÜV einwintern. Hab ich mit meinem Fiero heuer auch so gemacht (Saison-Kennzeichen von 08-10, TÜV war im August fällig). Bin dann nur im August und September damit gefahren (2 Monate darf man überziehen ohne Strafe oder Punkte zu bekommen). Beim TÜV hab ich mich erkundigt, der kostet dann 20% mehr aber das sind ca. 15 Euro... Dafür hab ich aber keine Rückdatierung der Plakette. Und dass vom TÜV irgendwas gemeldet wird stimmt nicht.

Du musst aber im nächsten Jahr die erste Fahrt direkt zum TÜV machen. Am besten dort vorher einen Termin vereinbaren damit du falls du auf dem Weg dorthin kontroliert wirst keinen Ärger bekommst.

Viele Grüße
Bernhard
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: blauerben in 15. Okt 15, 14:28
ok danke für die antwort. aber du redest ja nur von 2 monaten überziehen. sicher das es bei 6monaten nicht so ist wie mir gesagt wurde? lg ben
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: greasemonkey in 15. Okt 15, 14:32
Wie lange darf ich die Hauptuntersuchung überziehen?
Die HU darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Der Fahrzeughalter ist für die Einhaltung der vorgegebenen Fristen verantwortlich. Vom Gesetzgeber wird das Überziehen der HU wie folgt geahndet:
Bei PKW, Motorrädern, leichten Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtigen Fahrzeugen):

    Mehr als zwei Monate : 15 Euro
    Mehr als vier Monate und bis zu acht Monaten : 25 Euro
    Mehr als acht Monate : 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg

Quelle TÜV Nord

Das wären die Bußgelder wenn man damit "erwischt" wird bei einer Verkehrskontrolle.

Und in dem Flyer vom TÜV Süd steht das mit den 20% Aufschlag:

TÜV Süd - Änderungen HU ab 2012 (https://www.tuev-sued.de/uploads/images/1336054861506087480297/aenderungen-hauptuntersuchung-2012.pdf)
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: Arrowhead in 15. Okt 15, 14:34
Ja da bin ich mir sicher... Der Gesetzgeber will mit der "Strafgebühr" beim TÜV ein zu langes überziehen verhindern. Bei Saison-Fahrzeugen aber kann er ja nichts dagegen sagen da du ja das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegst. Also alles easy  8)
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: blauerben in 15. Okt 15, 14:47
also nach gr.monky. würde ich 20% aufschlag beim nächsten tüv zahlen und bekäme warscheinlich 25euro bußgeld wenn der tüf prüfer das an die stadt köln in meinem fall weiter gäbe. hab ich das so richtig verstanden? lg
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: greasemonkey in 15. Okt 15, 14:55
Dem TÜV-Prüfer ist das egal, der meldet nichts weiter.

Die 25€ sind das Bußgeld was zu entrichten ist, wenn man mit der "Überziehungszeit" von den Ordnungshütern mit dem Kfz ganz normal am Straßenverkehr teilnehmend erwischt wird.
Mit einem Termin in der Tasche (nachprüfbar oder gar schriftlich bestätigt, hat Arrowhead ja schon erwähnt) auf der ersten Fahrt direkt zum TÜV ist das dann normalerweise kein Problem und es gibt kein Bußgeld, selbst wenn das Kfz nicht abgemeldet ist.
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: blauerben in 15. Okt 15, 15:02
ok danke habs kapiert. da ich ja am 1.4.2016 direkt in die werkstatt fahre wo der tüv gemacht wird und dies ja auch später dann nachträglich nachweisen kann, muss ich mit nix weiter rechnen als 20% mehr für den tüv zu bezahlen. dann werde ich mein baby wohl spätestens zum we einmotten ohne tüv sofehrn die felgen nicht die woche fertig werden. danke :thx: lg ben
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: Esilar in 16. Okt 15, 00:28
Ich würde ihn jetzt auch einmotten und im Frühjahr zum TÜV bringen. Zum einen kannst du so ganz entspannt auf die Felgen warten und zum anderen steht er übern Winter auf den alten Reifen in der Garage. Wenn die sich eckig stehen macht das nix, die sind eh hinüber. Wäre ja blöd das mit den neuen Reifen zu machen...
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: blauerben in 16. Okt 15, 11:21
ja hatte ich mir auch gedacht. meine befürchtung waren neben den 50% aufschlag die aussage das der prüfer das nach über drei monaten seperat meldet das er über 3 monate zu spät kam...
Titel: Antw:tüv vs. garage
Beitrag von: Franky in 18. Okt 15, 10:12
Keine Angst, es werden nur die Monate gezählt in denen sich das Fahrzeug im Straßenverkehr befindet.
Bei einer Überwinterung mit Saisonkennzeichen bist du aus dem Schneider.
So hatte es der TÜV-Prüfer wegen meinem Motorrad zu mir gesagt. Da es so sogar weniger als zwei Monate im angemeldeten Zustand waren, musste ich auch die 20% Aufschlag nicht zahlen.

Gruß
Franky