Hallo,
Wo finde ich die Erstzulassung meines T/A ? :o Auto kommt aus den USA, im Title steht nur das Jahr. Die werden mich auf der Zulassungsstelle natürlich den Tag und den Monat fragen ...
VG,
E.
Auszug aus dem Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Stand Juni 2018
Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs Das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem für das Fahrzeug erstmals (im Inland oder im Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden ist. Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:
• nur Tag nicht bekannt
- es ist der 01. des Monats einzutragen,
• Monat nicht bekannt
- es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,
• Jahr nicht bekannt
- es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen, ggf. ist das Baujahr zu schätzen.
Das Datum ist wie folgt darzustellen: TT.MM.JJJJ (z. B. 04.10.2005).
Hast Du sonst noch irgendwo Aufkleber oder eingeschlagene Zahlen im Auto ? Z.B. wenn Du im Kofferraum links das abschließbare Staufach weg machst, könnte ggf. dahinter noch ein Aufkleber sein.
Ggf. kannste damit den genaueren Produktionszeitraum (z.B. März oder August) eingrenzen.
Oder gibt es noch (Werkstatt-) Rechnungen mit km-Angabe aus diesem Jahr ?
P.
Zitat von: Sethos in 04. Jan 19, 10:32
Die werden mich auf der Zulassungsstelle natürlich den Tag und den Monat fragen ...
Mir steht das selbst ja auch noch bevor (weil meiner ja noch drüben steht), aber meinst du nicht, du musst zuerst zur Vollabnahme zum TÜV? Die erstellen dann auch das Datenblatt und tragen die EZ (oder die gedachte/vermutete EZ, bei Importen meist der 1.7. und das jeweilige Baujahr) ein. Erst danach geht´s zur Zulassungsstelle. Oder ist das bei dir im Landkreis anders als im restlichen Deutschland?
Gruß
Willi
Nun ja, der deutsche TÜV ist vielleicht so 'kulant' mit er EZ ... wohne aber in Luxemburg und die wollen ein genaues Datum ! :-\
Zitat von: Sethos in 06. Jan 19, 11:33
Nun ja, der deutsche TÜV ist vielleicht so 'kulant' mit er EZ ... wohne aber in Luxemburg und die wollen ein genaues Datum ! :-\
Tja so ist das nun mal in der Europäischen "UNION". Hauptsache die Wirtschaft profitiert davon aber was Verordnungen, Steuergesetze, Lohntarife etc angeht macht jedes Land immer noch seinen eigenen Nationalkram.
Es gibt aber eine Möglichkeit: Lass den Wagen in Deutschland "europäisieren" und die Zulassungsbescheinigung Teil II erstellen. Nötigenfalls über einen in der BRD ansässigen Strohmann ;) Dann hast du unter der Rubrik "B" ein Erstzulassungsdatum zu stehen und einer Zulassung in Luxemburg steht nix mehr im Weg, da die Zulassungsbescheinigung Teil II EU-weit gültig ist.
Gruß Klaus