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F-Body-Foren => Dritte Generation => Thema gestartet von: Flagg in 30. Apr 24, 09:39

Titel: Frei programmierbares Steuergerät - H Zulassung
Beitrag von: Flagg in 30. Apr 24, 09:39
Hallo zusammen,

es geht um einen Firebird mit Erstzulassung: Dezember 1990.
Ist der Einbau eines frei programmierbaren Steuergerätes eintragungspflichtig, bzw. was wäre hierzu nötig ?
Wie wirkt sich das auf eine H-Zulassung aus ?
Meine bisherige Suche hat hier nur Vermutungen zu Tage gefördert, jedoch nichts wirklich konkretes.

Viele Grüße,
Christian
Titel: Aw: Frei programmierbares Steuergerät - H Zulassung
Beitrag von: engineer in 30. Apr 24, 11:57
Zitat von: Flagg in 30. Apr 24, 09:39Ist der Einbau eines frei programmierbaren Steuergerätes eintragungspflichtig, bzw. was wäre hierzu nötig ?
Wie wirkt sich das auf eine H-Zulassung aus ?

Die grundsätzlichen Fragen lassen sich ja nun ganz einfach beantworten, wenn mann auf das "Grundgesetz" schaut:


STVZO §19
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html

Punkt 3 kannst du bei deiner Frage (wenn "offiziell" gestellt) getrost als "unterstellt" betrachten und musst halt nachweisen (lassen) dass dem nicht so ist.