F-Body-Nation

F-Body-Foren => Zweite Generation => Thema gestartet von: RedTA_DeLuc in 19. Apr 10, 23:03

Titel: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: RedTA_DeLuc in 19. Apr 10, 23:03
Hallo zusammen,

da anscheinend die hiesigen TÜV-Menschen keine roten Seitenblinker mögen, auf meinem T/A aber welche verbaut sind (orig.) hätte ich eine Frage:

Kann man die vorderen, orangefarbenen Seitenblinker auch hinten einbauen? Ist das die gleiche Größe?

Hier ein Bild, für den Fall, wo ich mich schlecht ausdrücken sollte (auf Englisch werden die Teile
"Front/Rear side marker lights" genannt, glaub' ich.)
(http://webplaza.pt.lu/sjl/TAPics/FB_SideMarkerLight_forum.jpg)
(Das Bild hab' ich mir aus einem Katalog geklaut, YearOne glaub' ich.)

Falls ja, könnte ich die TÜVlern ja einfach zufrieden stellen, in dem ich 2 Orangene von vorne hinten einbaue.

Geht das überhaupt? Oder gibt Alternativen?

Grüße,
JLuc
Titel: Re: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: chris76 in 19. Apr 10, 23:25
bevor du das machst...
es gibt da was:

und zwar ein schreiben des bundesverkehrsministerium aus dem jahre 1967(!)

BMV/ST 7-8083 A/67 10  vom  10.11.67

da steht wohl was drin, das eine ausnahme zu §51a Abs. 3 rechtfertigt


außerdem ne info von DER koriphäe beim tüv für oldtimer und importfahrzeuge (herr gerst)
http://forum.mercedes-benz-clubs.com/viewtopic.php?t=20953
Titel: Re: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: PontiacV8 in 20. Apr 10, 05:44
...dir ist schon klar, das die hinteren "Seitenmarkierungsleuchten" auch immer nur reine "Seitenmarkierungsleuchten" (Sidemarkerlamps) waren....und keine Seitenblinker...oder?

...eine quasi zusätzliche "Blinkfunktion" ab Werk gibts nur in den vorderen "Seitenmarkierungsleuchten", niemals hinten....

...und rote "Seitenmarkierungsleuchten" hinten wurden in den allermeisten Fällen eingetragen...

Titel: Re: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: Sethos in 20. Apr 10, 10:52
Hi JLuc,

Da ich heute morgen bei unseren TÜV-Heini's gewesen bin, kann ich dich beruhigen denn du kannst die hinteren roten
Side-Markers drinlassen...halt nur die Glühbirne rausmachen. Gibt zwar ein Mängel-Punkt wegen nicht konformen EU-Bestimmungen
aber es ist dennoch zulässig...Das Gleiche gilt für die Sealed-Beam Zusatzscheinwerfer !

Also, toi-toi-toi !!  :thumb:

Gruss,
E.
Titel: Re: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: RedTA_DeLuc in 20. Apr 10, 11:29
OK, Danke.  :thumb:

Jluc
Titel: Re: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: chris76 in 20. Apr 10, 16:14
Zitat von: Sethos in 20. Apr 10, 10:52
Hi JLuc,

Da ich heute morgen bei unseren TÜV-Heinis gewesen bin, kann ich dich beruhigen denn du kannst die hinteren roten
Side-Markers drinlassen...halt nur die Glühbirne rausmachen. Gibt zwar ein Mängel-Punkt wegen nicht konformen EU-Bestimmungen
aber es ist dennoch zulässig...Das Gleiche gilt für die Sealed-Beam Zusatzscheinwerfer !

Also, toi-toi-toi !!  :thumb:

Gruss,
E.

nicht einmal die glühbirne muss raus. die dürfen funktionieren und werden auch eingetragen und ausnahmegenehmigt. was euer aaS sich da einen abhält ist für mich nicht nachvollziehbar. der gute hat wahrscheinlich keine ahnung von dieser materie, da das ganze doch eher selten und auch ausgefallen ist und vor allem bei uns auch sehr regelungsintensiv ist, da haben nur wenige, die sich öfter damit beschäftigen den vollen durchblick.

mein tipp: sprich mit ihm nochmal drüber unter anderem mit den hinweisen, die ich weiter oben geschrieben habe, wenn er die infos dann noch findet und verifizieren kann (z.b. anruf in stuttgart bei den spezialisten des tüv süd) wird er nichts mehr gegen die sidemarker haben.

zitat von herrn gerst (weit über die Landesgrenzen von BaWü bekannter TÜV-Spezialist was Ausnahmen und US-Cars angeht) aus dem mercedes forum:
ZitatAußerdem gilt für Importfahrzeuge die Erläuterung 12 aus dem §21 StVZO. Dort steht unter Punkt 5, daß hintere rote Seitenmarkierungsleuchten eine Ausnahme bekommen.

eine glühbirne kann man auch noch vor ort rausnehmen.
Titel: Re: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: Sven in 20. Apr 10, 16:33
Die beiden sind Luxemburger. Ich würde mal sagen, da gelten andere Regeln als bei uns ;)
Titel: Re: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: chris76 in 20. Apr 10, 18:50
naja, das könnte dann tatsächlich ein problem sein :D

gut, denn....

http://www.bmvbs.de/static/ECE/R-48-Beleuchtung-Lichtsignaleinrich-tungen-Kfz.pdf Seite 29 unter Seitenmarkierungsleuchte
Vielleicht hilft dir das noch was....

Viel Glück und bitte das Ergebnis posten...
Titel: Re: '79 Trans AM, Grösse vorderer Seitenblinker = hinterer Seitenblinker?
Beitrag von: RedTA_DeLuc in 20. Apr 10, 21:57
Zitat von: Sven in 20. Apr 10, 16:33
Die beiden sind Luxemburger. Ich würde mal sagen, da gelten andere Regeln als bei uns ;)
Stimmt  :D
Somit wisst ihr also jetzt, dass bei uns, trotz unterschiedlicher Vorschriften, die TÜV-Menschen ähnlich "schwierig" sind als in Deutschland.

Wie sethos richtig sagte, genügt es, die Glühbirnen raus zudrehen vor der Kontrolle. Man hat dann zwar ein Mangelpunkt, mit dem man aber ohne schlechtes Gewissen leben/fahren kann.

Auf jeden Fall Danke für eure Antworten. :thumb:

Ich halt' euch auf dem Laufenden...

JLuc