F-Body-Nation
Verschiedenes => Wissenswertes für den Amifreund => Thema gestartet von: MaxAc in 30. Dez 08, 21:21
Hallo bin Ja Gewerbetreibender, mochte meinen Zweitwagen beim Händler auf nen Neuen Eintauschen , kwasi Verkauf Händler an Händler .
Nun stelle ich mir die Frage wie das mit der garantie oder Sachmängelhaftung von meiner seite zum Käufer ist ??
Ev weiss einer von euch ja was ??
Dankie MAx
Bei Geschäften unter Gewerbetreibenden kannst du die Sachmängelhaftung komplett ausschließen.