F-Body-Nation

Verschiedenes => Wissenswertes für den Amifreund => Thema gestartet von: graveking1 in 22. Dez 16, 11:38

Titel: Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: graveking1 in 22. Dez 16, 11:38
Servus,

war heute mal beim TÜV um mich wegen einer Änderung der Schadstoffklasse zu erkundigen-

Der Prüfer kontrollierte meine Fahrzeugdaten und meinte, dass die roten Blinker hinten sowie die Sidemarker nicht eingetragen sind.

Bezüglich der Sidemarker steht im Schein: *Seitenmark.L.H.*2 zus.Rückstr*Seitenrückstr.H.rot.

Kennt sich von euch jemand aus, wie und ob es eingetragen sein muss?

Gruß Franco
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: Rocky48 in 22. Dez 16, 12:23
Das ist die typische Eintragung für ausgeschrieben:
Seitliche Markierungsleuchten hinten*
sowie
Seitliche Rückstrahler hinten Rot*
Die Sidemarker sind also zumindest explizit als seitliche Rückstrahler in Rot eingetragen.
Wenn bei der Eintragung "Seitenmark.L.H." die Farbe Rot nicht explizit genannt ist kann es immer wieder zu Problemen beim TÜV führen. In solchen Fällen einfach die Beleuchtung der Sidemarker für den TÜV-Termin totlegen.
Gruß Klaus
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: graveking1 in 22. Dez 16, 12:32
Ne, ist nur so eingetragen wie ich es geschrieben hab.

Klaus, danke für die Info.

Wünsch dir Frohe Weihnachten und schöne Feiertage.
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: Earl Hickey in 23. Dez 16, 19:27
Für die 4th Gen. gibts die hinteren Sidemarker lights auch in weiß. Orange Leuchtmittel rein, fertig. Weiß nicht obs die für die 3rd Gen auch gibt oder ob die da auch passen.
Kannst du auch dann mit Rückleuchtenspray schwarz abdunkeln, da bei dem Bj. am PKW keine Seitenmarkierungsleuchten vorgeschrieben sind, aber erlaubt wenn orange leuchten. Interessiert weder Cops noch TÜV solange es orange leuchtet.
Die roten Blinker bei dem Bj und nicht eingetragen ist dagegen nicht gut.
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: graveking1 in 24. Dez 16, 11:55
Ja mit den Blinkern bekomm ich sicher ein Problem beim TÜV.
Versteh eh nicht warum die nicht eingetragen sind...in allen US-Cars die ich hatte war dies immer in den Papieren vermerkt.
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: J.C. Denton in 24. Dez 16, 19:01
Welches Modelljahr hat denn dein Bird?

Grüße,
Oli
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: graveking1 in 25. Dez 16, 10:58
Servus Oli

also Erstzulassung war 1990, eine Ausnahmegenehmigung wegen kleinem Kennzeichen hinten usw.ist von 1989.

Gruß Franco
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: PontiacV8 in 25. Dez 16, 11:36
...eine Erstzulassung sagt aber nichts über das Modelljahr aus...! ;)
...das Modelljahr ist erkennbar an der 10ten Stelle der VIN (Fahrgestellnummer)
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: graveking1 in 25. Dez 16, 11:42
Na wieder was gelernt  :thumb:
An 10.Stelle steht ein L

Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: Rocky48 in 25. Dez 16, 11:49
Hi Franco,
die roten Blinker sind net eingetragen weil der mal die Rückleuchten mit gelben Blinkern hatte ud später umgerüstet wurde. Soweit ich mich erinnere, hatte der Verkäufer zeitgleich mit dem Angebot deines Bird auch ne Suchanzeige in der Bucht nach Rückleuchten mit gelben Blinkern  ;)
Die roten Blinker wird dir auch niemand mehr eintragen.
Falls du für den TÜV welche brauchst: Du weißt ja, dass ich noch den alten Satz von meinem Bird habe. Die kann ich dir zum TÜV-Termin ausleihen.
Gruß Klaus
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: graveking1 in 25. Dez 16, 11:55
Ja sowas hab ich mir schon gedacht. ::)


Das wäre klasse wenn du mir die leihen würdest :thx:

Ist aber erst im Juli 17 soweit...


Wenn man von der Polizei mit roten Blinkern aufgehalten wird...gibts da Stress?


Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: iChaffro in 25. Dez 16, 12:07
Hi Franco,

Falls Dich die Polizei damit erwischt könnte es durchaus Ärger geben, kommt immer auf die Polizisten an, im schlimmsten Fall können sie dir das Auto stilllegen, wie auch wegen allen anderen Dingen an deinem Auto die nicht eingetragen sein könnten, Auspuff, Felgen usw., die Betriebserlaubnis erlischt und du kannst auch deinen Versicherungsschutz verlieren ...

Ich würde einfach versuchen zu argumentieren das das nen Ami ist und das so muss und du von nix weißt, die wenigstens Polizisten kennen sich wirklich mit amerikanischen Fahrzeugen aus ;)

Grüße Sven
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: Rocky48 in 25. Dez 16, 12:11
Was Probleme mit den  :bulle: :bulle: :bulle: angeht, so würd ich das net öffentlich diskutieren. Man weiß nie, wer da mitliest  ;)
Meld dich einfach bei mir, wenn du die Teile brauchst.
Gruß Klaus
Titel: Antw:Sidemarker und rote Blinker-Eintragung erforderlich?
Beitrag von: graveking1 in 25. Dez 16, 13:07
Klaus, ich meld mich wenns soweit ist.

@Sven

Werds einfach drauf ankommen lassen.
Bis dato wurde ich noch nicht mit einem US-Car angehalten...aber irgendwann ist ja immer das erste Mal :lechz: :lechz: