F-Body-Nation

Verschiedenes => Wissenswertes für den Amifreund => Thema gestartet von: S!MON in 03. Jan 12, 09:15

Titel: Baujahr bescheinigen lassen
Beitrag von: S!MON in 03. Jan 12, 09:15

Aloah,


weiß jemand, ob man sich bei GM (Deutschland?) das Baujahr eines Fahrzeuges mittels VIN bescheinigen lassen kann?


Folgender Sachverhalt:


-Auto aus Schweiz importiert
-Baujahr 3/1982
-Erstzulassung irgendwann 1983


Thema H-Kennzeichen.


Grüße,


Simon
Titel: Antw:Baujahr bescheinigen lassen
Beitrag von: tza in 03. Jan 12, 10:59
Ausschlaggebend ist die Erstzulassung nicht das Baujahr. So wurde mir das beim Strassenverkehrsamt erklärt.

Wäre also eine sinnlose Aussage von GM da unrelevant.
Titel: Antw:Baujahr bescheinigen lassen
Beitrag von: ffriday13th in 03. Jan 12, 11:17
Ich kenne das auch nur so, dass der Tag der Erstzulassung wichtig ist.
So soll es z.B. so sein, dass selbst ein über 30 Jahre altes Fahrzeug welches noch nie zugelassen war zu den heutigen bedingungen gar keine Zulassung mehr bekommt. Selbst wenn dieses Fahrzeug den Zustand 1 erfüllt gibts kein H-Kennzeichen.
Im von dir beschriebenen Fall heisst das wohl einfach noch ein Jahr warten.
Titel: Antw:Baujahr bescheinigen lassen
Beitrag von: Fridolin in 03. Jan 12, 18:35
Na da bin ich ja mal auf nächstes Jahr gespannt! Meiner wurde letztes Jahr erstmals hier in Deutschland zugelassen, der Tag der Erstzulassung in Kanada war leider nicht rauszukriegen. Deswegen haben die bei der Zulassungsstelle einfach den 01.07.1983 genommen, ganz aus Belieben. Aber ich werde da dieses Jahr nochmal hingehen und mich genau erkundigen wie das jetzt läuft. Habe inzwischen zumindest den Tag der Auslieferung in Kanada rausbekommen, und das war der 03.04.1983.

Warten wir mal ab...
Titel: Antw:Baujahr bescheinigen lassen
Beitrag von: Indy500 in 03. Jan 12, 19:04
Hallo,
laut neuer Richtlinie zum H-Kennzeichen (gültig ab 01.11.2011) kann ein Fahrzeug als Oldtimer
eingestuft werden, wenn es nachweislich vor mehr als 30 Jahren
hergestellt oder in den Verkehr gekommen ist.
Die Erstzulassung in der BRD spielt also im Falle eines Import-Fahrzeug keine Rolle, sofern entsprechende Papiere vorhanden sind, die das Baujahr oder die Inbetriebnahme belegen können.

Zitat von: ffriday13th in 03. Jan 12, 11:17
So soll es z.B. so sein, dass selbst ein über 30 Jahre altes Fahrzeug welches noch nie zugelassen war zu den heutigen Bedingungen gar keine Zulassung mehr bekommt. Selbst wenn dieses Fahrzeug den Zustand 1 erfüllt gibts kein H-Kennzeichen.

Das ist nur zum Teil richtig! Es ist nämlich so, dass ein solches Fahrzeug gar keine Zulassung bekommen kann, da es die heute geltenden Abgasvorschriften nicht erfüllt. Dieses Problem hat sich in meinem Bekanntenkreis mehrfach ergeben. Es handelte sich um Fahrzeuge wie VW Käfer 1303 Cabrio,
Citroen 2CV und Mini-Cooper (wohlgemerkt der alte, echte, nicht das Retro-Design von BMW).
Der Besitzer kann die FZ nur hin und wieder mit Kurzzeitkennzeichen bewegen.

Also, einfach probieren und dabei den Text der neuen Richtlinie genau studieren:
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_2011-09.pdf

Ich hoffe es hilft!!!

Greetz Werner (oldi-werner.de)