Umrüstung TBI/ TPI auf Vergaser

Begonnen von Locherle, 21. Feb 14, 15:23

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Locherle

Hey all,

dieses Thema wurde bestimmt schon mal behandelt aber ich frag euch trotzdem nochmal.
Wisst ihr ob man einen TBI/ TPI auf Vergaser eingetragen bekommt oder ob überhaupt eine Eintragung notwendig ist. Ich könnte mir gut vorstellen das man eine Abgasprüfung (nicht AU) machen muss um
den Emissionsausstoß zu messen. Dann kommt bestimmt noch eine Leistungsprüfung hinzu. Klar, Kaltlaufregler wird dann gleich dreimal nicht mehr möglich sein.

Habt ihr da Erfahrungen???

Gruß

Danny 

KHB

Hier im Forum hat doch jemand so einen Vergaser Umbau gekauft, mir fällt aber grad der Name nicht mehr ein  :(
Der meldet sich bestimmt.
War ein blauer 3 Gen Camaro.

greasemonkey

Ich meine das müsste der von kyo sein; das war ein Cross Fire Injection.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

kyo

#3
Wenn du schon auf diese Weise fragst kann ich dir eine ganz klare Antwort geben: So schön wie das mit den Vergasern auch ist. Es ist nicht schön in .de.  Lass es  :bulle:

Locherle

Also,

hab heute mal mit dem TÜV telefoniert. Generell ist eine Eintragung schon möglich, ABER das Auto muss wie vermutet zur Emissionsprüfung (nicht AU) dabei muss das Auto die bisherigen Emissionsgrenzwerte (Euro1-2-3) erreichen mit welchen es normal gelistet ist. D.h beim Vergaser solange Düsen tauschen bis man die Werte erreicht. Danach muss das Auto noch auf den Leistungsprüfstand und dann zur Eintragung. Kostenpunkt laut TÜVer ca.1200-1300€.
Es ist halt wie immer, bei einem geht es Problemlos und mit wenig kosten, der andere muss tief in die Tasche greifen.
Jetzt bin ich mal gespannt, welche Erfahrungen euerseits hier noch zusammen kommen.

Dank euch schon mal!

Grüße

Danny

greasemonkey

Welcher Vergaser schwebt Dir denn vor?

Ohne geregelten Kat wird es kaum möglich sein die Abgaswerte von HC und NOx von max. 0,97 g/km zu erreichen, das wird auch wohl kaum durch tauschen der Düsen erreichbar sein und wenn überhaupt, dann wird der Motor wahrscheinlich so mager abgestimmt werden müssen, dass er wohl nicht lange überleben wird und leistungsmässig nur noch ein Schatten seiner selbst sein wird.
Hätte man das so mit einem "normalen" Vergaser erreichen können, wären die Hersteller gewiss beim Vergaser geblieben.
Euro1 wird man wohl nur mit einem el. geregelten Vergaser wie dem Rochester E4ME und einem geregelten Katalysator hinbekommen oder eben mit der TBI.

Was steckt für eine Idee dahinter? Tuning? Geht auch mit TBI.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Locherle

Die Idee war Locke sein GTA zu kaufen. (siehe Thread GTA gesucht).

Dieser wurde aber auf Vergaser umgebaut. Da das Auto aus der Schweiz kommt, kommt man um eine Eintragung wahrscheinlich nicht drum herum.

Grüßle

greasemonkey

1988er mit Holley-Vergaser? Euro I war erst ab 1992 in D Pflicht, von daher könnte das mit einem Abgasgutachten möglich sein; Euro I  wohl gewiss nicht und damit ist auch alles andere mit Euro X mit einem recht grobschlächtigen Vergaser illusorisch.
Wenns klappt, wirst Du aber steuerlich recht  tief in die Tasche greifen müssen.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Locherle

#8
Der Motor wurde durch einen neuen 5.7L mit Vergaser ersetzt.
automatisch zusammengefuehrt



Steuer ist mir klar. 434€ im halben Jahr (Euro 1).


greasemonkey

#9
Das habe ich sehr wohl gelesen. Es wird kaum einem TÜVer zu verkaufen sein dass ein 1988er US-Car einen "steinzeitlichen" Vergaser drauf hatte und keinen Katalysator hat wo die doch eigentlich schon 1983 mit el. geregelten Vergasern ausgerüstetet wurden, auch schon mit bleifreiem Sprit unterwegs waren und wir hier in D die ersten Fahrzeuge mit ungeregelten Katalysatoren ausgerüstet und auch nachgerüstet haben.
Von daher könnte ein Abgasgutachten erfolgreich verlaufen, da 1988 hier noch keine Abgasnorm wie Euro I zu erfüllen war; damit gibts dann aber keine Schadstoffeinstufung und damit den höchsten Steuersatz. Selbst Euro I ist steuerlich gesehen bei gut 5700ccm recht teuer und wie oben schon geschrieben ist Euro II mit einem Vergaser ohne geregelten Katalysator nicht drin.

Du wirst mit einem Holley ohne Katalysator die Werte für Euro I nicht erreichen. Der wird nicht nur im Stand geprüft, da wird ein Zyklus gefahren und da dürfen die o.g. Grenzwerte nicht überschritten werden. So fein wirsg Du einen Holley nicht abgestimmt bekommen dass die Werte in jedem Lastzustand unterhalb der Grenzwerte bleiben und ohne Katalysator wirst Du auch die Maximalwerte von unverbrannten Kohlenwasserstoffen und Stickoxiden nicht unterbieten können. Freunde Dich eher damit an noch nicht mal Euro I zu bekommen, denn hätten die Ingenieure das mit Vergasern hinbekommen wären die dabei geblieben. Nicht umsonst hatten  viele Fahrzeuge mit TBI nur Euro I und die mit geregeltem Vergaser und geregeltem Katalysator zumeist nur "Otto/G-Kat ohne "Euro-Irgendwas".
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Locherle

Es gibt noch andere Dinge die dem Kauf im Wege stehen.

1.Festigkeitsgutachten für den eingeschweißten Subframe Connector und Eintragung.
2. Zum Kaufpreis kommen nochmal 29% für Zoll und MwSt. obendrauf.
3. Never ending Story bis alle Papiere beisammen sind.




greasemonkey

Tu was Du nicht lassen kannst, aber wenn man das so alles aufsummiert lohnt sich das nicht wirklich, oder?
Die Gutachten werden nicht mal eben gemacht; glaubst Du wirklich, dass ein Festigkeitsgutachten zerstörungsfrei ablaufen wird?
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Locherle

Hey,

ich schreib doch, dass das alles noch gegen einen Kauf spricht.

greasemonkey

Sorry, kam für mich so nicht rüber.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.

Chrissie

Tja, klingt jetzt alles leider nicht so doll. Selbst wenn das alles wie gewollt klappt, ist die Frage, wie es in vier Jahren bei der Abnahme für das H-Kennzeichen aussieht...?!


73 Formula 400
98 Trans Am WS6

Locherle

Also nochmal,

nach all den Erkentnissen ist für mich das Thema durch. Den Wagen zu kaufen lohnt sich nicht.

Mit der H- kann ich nichts sagen, aber ist gut möglich dass es geht wenn die Sachen eingetragen sind.


Chevuli

Also mit dem h ist das so ne sache.ein bekannter hat sich einen 1979 monte carlo targa gekauft,super schönes auto aber er bekommt kein h weil die eintragungen keine 20 jahre im brief stehen.
Böse geschichte


vH

#17

@ Chevuli...mein Kenntnisstand... "H" gibt´s wenn original oder zeitgemäßer Umbau...
...wenn der "zeitgemäße" Umbau später erfolgte ==> egal.
Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt wo steht, dass Umbauten mindestens 20 Jahre im Brief stehen müssen.

Kenne das Auto nicht...wenn es nicht mehr nach 1979 aussieht...hat vermutlich der Prüfer das Entscheidungsrecht.

Kleine Geschichte:
Mein Kumpel wollte "H" auf seinen 2002er BMW...sportmäßig nachträglich umgebaut...Kotflügelverbreiterung etc.
schönes Auto...sieht aus wie ein Sporttourer von damals.
Erster Prüfer: "Die Felgen sind nicht original ==> kein "H" möglich!
Zweiter Prüfer: "Die Felgen sind zeitgemäß und kommen dem Original sehr nah ==> H-Zulassung erteilt!
automatisch zusammengefuehrt



@Locherle...warum willst du unbedingt aus einem Einspritzer einen Vergaser machen?

greasemonkey

Die Antwort dazu steht eigentlich recht eindeutig im Verkehrsblatt 2011, Heft 7 auf Seite 259 unter 1. Allgemeine Voraussetzungen für eine positive Begutachtung gemäß Paragraph 23StVZO 3. Aufzählung:

Änderungen, die nachweislich in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindestens 30 Jahren durchgeführt wurden, sind auch zulässig.

Also wenn es zeitgenössisch ist und 10 Jahre nach der Erstzulassung oder nach dem Herstellungsdatum hätten erfolgt sein können ist auch zulässig, selbst wenn der Umbau vorgestern, vor 10 Jahren etc. mit Neuteilen erfolgt ist.

Nur bei nicht zeitgenössischen Änderungen (Sonderumrüstungen bzw. Umbauten zu Einzelstücken, ungewöhnliche bzw. seltene Umbauten) müssen vor mindestens 30 Jahren abgenommen/eingetragen worden sein.

Natürlich zählt hier wie immer der Ermessensspielraum des Prüfers eine entscheidende Rolle. Einfach mal woanders probieren, wenn es wirklich Änderungen sind die innerhalb der 10 Jahre möglich waren.
F-Body Parts hat den Betrieb bis auf weiteres eingestellt.