Das Ende des 07er Kennzeichens ist gekommen....

Begonnen von T/A all the way, 18. Feb 06, 17:54

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Zanarkand

Also ich würde mich da jetzt erstmal nicht verrückt machen lassen. Für diejenigen die schon ein 07er haben wird es ganz bestimmt einen Bestandsschutz geben. Was die Befristung angeht, dass wusste ich z. B. gar nicht, da hat mir bei meiner Zulassungsstelle niemand etwas von gesagt und bei mir steht auch nix von Befristung. Und selbst wer seines nur befristet ausgesprochen bekommen hat, da das ja von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist (sehe das aus nächster Nähe, da zwischen LK Paderborn und Detmold wohne und in PB 07er nur befristet ausgesprochen werden), sollte nicht schwarz sehen. Vermutlich wird das zuständige Amt nach Ablauf der Befristung auf Missbrauch, bzw. Vergehen (Punkte, Auffälligkeiten, Rücksprache mit Polizei etc.) prüfen und bei ordentlicher Führung auch unbefristet aussprechen. Also ich persönlich mache mir da zunächst keinen Kopp und warte ruhig ab.

Wer sein Kennzeichen nicht missbraucht hat und auf Anfrage vom Amt mit seinem Bomber selenruhig vorfahren, auf Verkehrssicherheit prüfen und ein sauber geführtes Fahrtenbuch vorweisen kann, sollte auf der korrekten Seite sein. Ich glaube nicht das die generell ohne Nachprüfung einziehen. Und mal im Ernst, ich denke wir alle haben gewusst das das passieren würde. Der Missbrauch war einfach teilweise zu deutlich und hat gerade der Amiszene sicherlich vom Ruf her nicht gut getan. Und wenn demnächst diese rottigen, aufgebockten, übergetünchten und brachial übermotorisierten Straßenbourner von den Treffen verschwinden soll es mir auch Recht sein. Tut mir Leid, iss so. Wer viel Geld für seinen Traumwagen ausgibt, ist auch bereit einen Tausender zusätzlich im Jahr für die Anmeldung zu latzen. Wer allerdings für nen Appel und nen Ei einen zweifelhaft Verkehrstauglichen Wagen kauft, den mit 07er anmeldet, weil so schön billig, der wird sich das zweimal überlegen, ob er den Wagen normal anmelden kann. Eine gewisse Qualitätsauslese wird somit schon stattfinden. Schade ist es nur für diejenigen, die genau dazwischen hängen, sprich einigermaßen gutes Auto, einigermaßen wenig Geld.

Es ist halt einfach schwer ein Kennzeichen mit derart vielen gesetzlichen Freiräumen exakt zu definieren, ohne mal wieder Unschuldige mit zu bestrafen. Wäre die eigentliche Funktion des Kennzeichens im Vordergrund gestanden, sprich die Funktions als Wechselkennzeichen für Sammler, die einen mehr oder weniger großen Fuhrpark an Fahrzeugen haben, könnten wir uns sicherlich noch heute über das 07er freuen, aber wie überall gibt es auch schwarze Schafe. Tja, und jetzt muss die Herde halt in Stall... Schade... bleibt nur zu hoffen das es keine übereilte Kurzschlussreaktion seitens des Gesetzgebers wird, sondern möglichst genau separiert wird z. B. durch Bestandsschutz, regelm. Nachprüfung, TÜV etc. Die alleinige Anhebung auf 30 Jahre wird das Problem nur verschieben, nicht beseitigen.

Grüßle
Andree

Maroni

Zitat von: Zanarkand in 20. Feb 06, 11:41
... Wer viel Geld für seinen Traumwagen ausgibt, ist auch bereit einen Tausender zusätzlich im Jahr für die Anmeldung zu latzen. Wer allerdings für nen Appel und nen Ei einen zweifelhaft Verkehrstauglichen Wagen kauft, den mit 07er anmeldet, weil so schön billig, der wird sich das zweimal überlegen, ob er den Wagen normal anmelden kann. Eine gewisse Qualitätsauslese wird somit schon stattfinden. Schade ist es nur für diejenigen, die genau dazwischen hängen, sprich einigermaßen gutes Auto, einigermaßen wenig Geld.

Hm, da bin ich dann doch etwas anderer Meinung.
Da ich das Auto im Jahr vielleicht an fünf bis zehn Wochenenden zu irgendwelchen Treffen bewege, und noch zwei / drei Mal zur Werkstatt fahre empfinde ich die Notwendigkeit das Auto für diesen Zweck zumindest sechs Monate lang regulär zulassen zu müssen als doch relativ heftig - denn für die paar Kilometer mehr als 800 Euro Steuer zu zahlen fällt schwer noch mit Idealismus zu begründen...
Da überlege ich schon eher, ob ich dann meinen Wagen nicht ganz für mich behalte, ihn in die Garage stelle, ab und zu laufen lasse und mich eben ganz alleine dran erfreue. Dann sieht ihn halt keiner mehr. Ist zwar nicht unbedingt die bestimmungsgemäße Verwendung eines Automobils, aber nen Geld-Baum habe ich eben nicht auf dem Balkon stehen...

Beneidenswert, wenn es scheinbar für den ein oder anderen gar keine Rolle spielt, ob die Zulassung des Wochenend-Autos mal eben nen flockigen Tausender mehr kostet. Da kann meiner einer nur mit den Ohren schlackern...

Zanarkand

@Maroni: Wie gesagt, für diejenigen die dazwischen liegen, was sicherlich der überwiegende Teil ist, ist es wirklich schade und "mal wieder" ungerecht. Dann verschwinden nämlich nicht nur die "Rotten" von den Straßen, sondern auch wirklich schöne und sicherheitstechnisch unbedenkliche Exemplare wie dein T/A.

In einem anderen Forum schweift dieses Thema übrigens wieder voll auf die politische Schiene ab  :o Hoffe das wird hier nicht geschehen  :D

Grüßle
Andree

Ralph

Kurze Frage: Was steht wörtlich in euren roten Fahrzeugscheinen, v.a. die, die von "unbefristet" reden? In meinem steht "bis auf Widerruf".

Bitte kurze Antwort! ;)

Firehawk

#19
Hallo Leute, ich werde jetzt einige Postings Aufgrund von Falschinformationen (auch meinerseits) löschen, so das die Diskussion sachlich und vor allem 100% richtig weitergeführt werden kann! Nähere und vor allem TOP AKTUELLE Infos gibts innerhalb der nächsten halben Stunde!  ;)

Zanarkand

Hö... bei mir steht weder "befristet" noch "bis Widerruf"  ???

T/A-SE

Früher stand bei mir auf der letzten (3.) Seite immer "Befristet bis........" Aber seit 2 Jahren haben sie das weggelassen also bin ich nach nem Jahr auch nicht mehr hin, aber dann hatten sie mich nach eineinhalb Jahren angeschrieben ich soll zur Überprüfung kommen das tat ich auch und nun ist schon wieder über ein Jahr her und auf der 3. Seite steht wieder nichts. Die Beamte sagte auch sie melden sich bei mir wenn ich wieder zur Überprüfung muß. Also halt ich schön die Füße still und wenn sich keiner meldet gehe ich nie wieder da hin und da in der Zulassung ja michts steht kann ich auch getrost in jede Polizeikontrolle gehen.

Firehawk

#22
Hier der offizielle Beschluss, erhalten vom DUS & DEUVET  (herzlichen Dank an den Präsidenten Maik Hirschfeld)



Rotes 07er-Kennzeichen:
Die Front der Bundesländer steht!

Neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung mit 30-Jahre-Regelung für das Rote 07er-Kennzeichen und das H-Kennzeichen am
10. Februar 2006 im Bundesrat.

Die bisherigen Aktivitäten des DEUVET:
? Der DEUVET hat als Bundesverband für klassische Fahrzeuge zur geplanten Festlegung des Einstiegsalters von Oldtimern auf 30 Jahre im Sinne der Oldtimerszene gegenüber dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) Stellung bezogen.
? Der DEUVET konnte gegenüber dem Ministerium statistisch belegen, dass eine einheitliche Grenze von 25 Jahren nur zu geringen Steuer-Mindereinnahmen führt.
? Der DEUVET hat mit Politikern aller Parteien gesprochen und deutlich gemacht, dass eine Grenze von 30 Jahren für das Rote 07er-Kennzeichen zu erheblichen Problemen bei der Erhaltung kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes führt. Diese besondere Problematik wurde auch in persönlichen Gesprächen im BMV den Verantwortlichen nahe gebracht.
? Der DEUVET hat über seinen Beirat Politik, Gero Storjohann, den Verkehrspolitischen Ausschuss des Bundestages für die überragende Bedeutung einer verträglichen 25-Jahre-Grenze zur nachhaltigen Dokumentation der Deutschen Automobilgeschichte auch in der Zukunft sensibilisiert.
? Der DEUVET hat die hohe Praxisrelevanz dieser Frage durch seine Unterschriftenaktion mit weit über 30000 Unterschriften gegenüber BMVBS und Politik untermauert.

Man hat uns auf allen Ebenen die Einbeziehung der Oldtimerinteressen zugesagt!

Die aktuelle Lage:
Die Bundesländer wollen jedoch auf breiter Ebene eine verträgliche 25-Jahre-Regelung verhindern. Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat dem Bundesrat für seine Sitzung am 10. Februar 2006 empfohlen, für einen Entwurf zu stimmen, der ein gemeinsames Einstiegsalter von 30 Jahren für das Rote 07er- und das H-Kennzeichen endgültig manifestiert.

Einhellig tragen die Verantwortlichen vor, dass eine einheitliche 25-Jahre-Regelung politisch nicht gewollt ist. Weitere Argumente werden nicht benannt. Einzig Baden-Württemberg verweist auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Import von Oldtimern in die EU. Danach müssen Oldtimer ein Mindestalter von 30 Jahren haben, um zollfrei in die EU eingeführt werden zu können. Dieses Argument kann jedoch nicht überzeugen. An den zollfreien Import sind weitere Bedingungen geknüpft, die mit den Voraussetzungen zur Erlangung des H-Kennzeichens oder des Roten 07er-Kennzeichens nicht vergleichbar sind. Auch trennen andere EU-Staaten deutlich zwischen Zoll- und Kfz-Steuerrecht.

Was tatsächlich mit ?politisch nicht gewollt? gemeint ist, bleibt jedoch unklar. Sicher spielen hier die ? wenn auch geringen ? Steuer-Mindereinnahmen der Bundesländer bei der Kfz-Steuer im Hinblick auf eine einheitliche 25-Jahre-Regelung eine nicht unerhebliche Rolle.

Die 20-Jahre-Grenze für das Rote 07er-Kennzeichen war nie Bestandteil der 49. Ausnahmeverordnung. Sie ergibt sich ausschließlich aus ihrer Begründung. Führende Verkehrsrechts-Experten stehen daher seit 1997 auf dem Standpunkt, dass bereits mit der Einführung des H-Kennzeichens das Eintrittsalter von 20 Jahren für das Rote 07er-Kennzeichen durch die 30-Jahre-Grenze des H-Kennzeichens ersetzt wurde. Dem ist leider auch die Rechtsprechung gefolgt. Aufgrund dieser Entwicklung tendierten Ministerien und Politik mit überwiegender Mehrheit zu einer generellen 30-Jahre-Regelung, da man hierin nur eine Manifestierung der aktuellen Rechtslage sieht.

Mit ursächlich war aber sicher auch das Schreckgespenst von maroden Altfahrzeugen, die mit Rotem 07er-Kennzeichen im Alltagsverkehr bewegt werden. Diese Diskussion hat nicht zuletzt auch die Oldtimerszene selber mit angefacht, indem Einzelfälle in der Szene hochgespielt wurden.

So ist es auch zu erklären, dass die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung nun für die Zuteilung von Roten 07er-Kennzeichen eine Eingangsuntersuchung entsprechend dem Gutachten zum H-Kennzeichen vorsieht. Hierdurch soll verhindert werden, dass nicht zeitgenössisch umgebaute und/ oder marode Fahrzeuge in den Genuss einer Steuervergünstigung kommen, die eindeutig nur dem Erhalt und der Pflege historisch wertvollen kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes zugute kommen soll.

Der DEUVET hat um einen kurzfristigen Termin bei Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) gebeten, um seinen Standpunkt für eine einheitliche  25-Jahre-Regelung für Rotes 07er- und H-Kennzeichen nochmals zu untermauern.

Die Erfolge des DEUVET:
Durchsetzen konnte sich der DEUVET aber mit seinen Forderungen in zwei Bereichen:

Die Löschungsfrist wird von 18 Monaten auf sieben Jahre verlängert. So sind nun auch langwierige Restaurierungsphasen möglich, ohne dass eine Vollabnahme erforderlich wird. Diese Regelung stellt also eine erhebliche Vereinfachung für Oldtimerbesitzer dar.

Auf Betreiben der Überwachungsorganisationen enthielt der Entwurf eine Regelung für eine Verschärfung der Hauptuntersuchung bei erheblicher Überschreitung des HU-Termins.

Der DEUVET hat gegenüber dem BMV im Sinne der Oldtimerszene gegen eine solche Regelung Stellung bezogen, da hier Oldtimer übermäßig belastet werden. Gerade Oldtimer mit H-Kennzeichen werden häufig wegen Winterpause oder Restaurierung über viele Monate abgestellt, ohne dass sie abgemeldet werden. Die Halter solcher Fahrzeuge würden durch eine ?Strafgebühr? bei erheblicher Fristüberschreitung ohne vernünftigen Grund zusätzlich zur Kasse gebeten.

Man ist der Argumentation des DEUVET und der Darlegung weiterer Verbände gefolgt. Die Überwachungsorganisationen konnten sich hingegen nicht durchsetzen. Eine verschärfte HU mit zusätzlichen Gebühren wird es nicht geben.

Das bestehende Rote 07er-Kennzeichen:
Unbefristete Rote 07er-Kennzeichen bleiben dem Oldtimerbesitzer erhalten. Leider wurden in manchen Zulassungsbezirken Rote 07er-Kennzeichen nur befristet zugeteilt. Hier besteht mit Ablauf der Befristung kein Anspruch auf erneute Zuteilung des Kennzeichens, wenn das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges noch keine 30 Jahre zurückliegt.

Ein Fazit für Oldtimerbesitzer:
Sollte der Bundesrat den Empfehlungen des Verkehrsausschusses folgen, kann der DEUVET Oldtimerbesitzern, die an einem Roten 07er-Kennzeichen interessiert sind, nur Folgendes empfehlen:
? Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug beziehungsweise Ihre Fahrzeuge gegenwärtig die Bedingungen für die Zuteilung eines Roten 07er-Kennzeichens erfüllen.
? Fragen Sie in Ihrem Zulassungsbezirk nach, ob Rote 07er-Kennzeichen unbefristet zugeteilt werden.

Sollten beide Voraussetzungen erfüllt sein, sollten Sie noch vor dem vermutlichen Inkrafttreten der neuen Verordnung ein Rotes 07er-Kennzeichen beantragen. Die Verordnung wird nämlich nicht vor dem 1. Februar 2007 in Kraft treten.




Empfehlungen von Maik:
-Wer ein 20 Jahre altes Automobil besitzt sollte so schnell wie möglich ein rotes Kennzeichen beantragen!
-Wer ein befristetes Kennzeichen hat, sollte sofort Rücksprache mit Seiner Zulassungsstelle halten um eine evtl. Befristung aufzuheben - die meisten Zulassungsstellen erteilen jedoch das Kennzeichen ohne Befristung. Befristete Kennzeichen werden meist nur an Leute ausgegeben bei denen man Zweifel hat ob Sie mit den Sonderrechten der roten Nummer umgehen können - ausnahmen gibt es aber auch hier.
-Wer ein Fahrzeug mit ausländischen Papieren hat, sollte auch möglichst schnell die rote Nr. beantragen, da demnächst der Paragraph 21 verlangt werden darf - aber nicht muß.
- Vorerst kommt erstmal eine Tüv-Eingangsuntersuchung für alle Fahrzeuge mit neu erteilten Kennzeichen, später soll eine regelmäßge Prüfung mit dem Sonderstatus eines Neuwagens kommen - das heißt alle 3 Jahre!


Also organisiert Euch mal in Clubs und wenn Euch 13 Euro Jahresbeitrag zuviel sind, rechnet es einfach mit der regulären KFZ-Steuer gegen - dann werden genau diese 13 Euro zur besten Investition die Ihr je gemacht habt.  ;) :thumb:




T/A all the way

AHA! Das deckte sich schon  eher mit meinen Infos. Bin mal gespannt, ob mir mein Landkreis Anfang 2007 das rote Kennzeichen abnimmt.
74 SD455, 71 Formula 501, 71 Firebird 467-"Racer", 73 Trans am, 69er Firebird Pro Touring

Firehawk

#24
Hast Du das komplett gelesen, versuche eine Umwandlung zu erwirken, außerdem können, aber müssen die Kennzeichen nicht eingezogen werden!  ;)   Regulär zugeteilte Kennzeichen können und dürfen nicht zurückgefordert werden!  :thumb:   Außerdem treten diese Regelungen alles erst 2007 in Kraft - bis dahin dürfte Deiner 30 Jahre alte sein und somit stünde dem H-Kennzeichen nichts im Wege!  8)


Bitte versteht mich nicht falsch, ich finde das mit der neuen Altersregelung von 30 Jahren auch schade, aber es stehen noch immer viele Wege und Möglichkeiten offen (s. Infotext)! Also Kopf hoch und gebt nicht kampflos auf, vor allem engagiert Euch für Eure Interessenvertreter!  :thumb:

T/A all the way

#25
Mein 07er Kennzeichen wurde nach zwei Jahren Probezeit ab diesem Jahr unbefristet erteilt. Allerdings mit dem Zusatz, dass man sich den Wiederuf vorbehalte. Damit bin ich vom Goodwill der Beamten abhängig.

PS: Sicher könnte ich ein Jahr bis 2008 überbrücken und dann den T/A auf H-Kennzeichen zulassen.....ist aber schon ärgerlich. Könnte mir vorstellen, dass es bald eine Menge 79er zu günstigen Preisen gibt....


edit Chefbody:
P.S. eingepflegt, benutzt bitte unseren geilen "Editieren"-Button  ;)
74 SD455, 71 Formula 501, 71 Firebird 467-"Racer", 73 Trans am, 69er Firebird Pro Touring

Bomber

Hi, Jungs und Mädels, immer schön die Ruhe bewahren und es auf Euch zukommen lassen.
Wird nicht alles so heiß gegessen wies gekocht wird.
Meine Fahrzeuge sind immer mit Tüv und AU, schon von anfangs an, so konnten und können sie mir nichts anhaben.



Wünsche Euch angenehme Träume.  :thumb:  :D  :thumb:

Firehawk

@T/A a.t.w.
No Sir, bist Du nicht - diese Klausel gilt ausschlieslich dafür, falls Du mit der roten Nummer Unsinn treibst (jemanden tot fahren, besoffen mit dem Auto durch den Verkehr usw.)!!  ;)   Ansonsten hättest DU ja das Recht, Dich nach verbüsen der Strafe wieder mit der roten Nr. im Verkehr zu bewegen.  ;)

Ralph

@T/A a.t.w.:
ZitatKönnte mir vorstellen, dass es bald eine Menge 79er zu günstigen Preisen gibt....
Das wohl kaum, ist ja ein überschaubarer Zeitraum bis zum H-Kennzeichen!

Richtig hart ist das für die 3rd Gens, z.b. mein 87er Camaro. Die letzten Jahre hatte ich noch gedacht, beiß ich halt noch ne Weile in den sauren Apfel der hohen Steuer und halte durch bis 2007... :'(
Andererseits nerven die Nutzungsbeschränkungen des 07ers schon und ich würde gerne 2008 den TA auf H-Kennz. wechseln. Außerdem würde ich v.a. im Sommer schon gerne einen F-Body im Alltag fahren. Den Camaro 10 Jahre einmotten? Pffffff....... So langsam hab ich gute Lust, einen 4th-V6 zu kaufen und Maro+Corsa weg. Aber was passiert dann mit dem guten alten unverkäuflichen Stück? :'(

So gut ich manche Änderungen finde, die "Youngtimer" trifft das übel!

FlorianGee

Zitat von: Ralph in 21. Feb 06, 08:10
So gut ich manche Änderungen finde, die "Youngtimer" trifft das übel!
In der Tat, und das sind, wie schon gesagt, für uns vor allem die 3rd Gens. Eigentlich wollte ich meinen Notchback in 2 Jahren auch nur noch auf 07 fahren (und das bei der jetzt anstehenden Zulassung als Argument für die originalität bzgl. der roten Blinker verwenden), aber aus all dem wird wohl nix. Da können die 3rd Gen Fahrer nur darauf hoffen dass es endlich was mit den V8-Euro 2 Kits was wird, dann wird die Steuer in der Saison erträglich. Jedenfalls so lange bis die Euro 2 Steuern auch in neue Dimensionen gehoben werden :wuerg:
LSx