Leicht modifizierte Front -> MFK / TÜV und Polizei

Begonnen von FLAG, 25. Nov 12, 16:27

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FLAG

Hallo Leute

Ich habe eine kleine Frage:

Meine Front sieht seit Anfang Jahr so aus:

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Der Wagen wurde genau so am 13. März von der MFK (= CH-TÜV)
geprüft und zur Front wurde kein Wort verloren.
Die Front selbst ist die originale von GM, lediglich mit diesem 36cm
Ausschnitt. Deswegen ist auch keine Eintragung möglich. 
Dahinter befindet sich eine schwarze Metallblende, die
verschraubt ist. Alles sehr stabil. Kein GFK etc.

Was meint ihr? Muss ich mir deswegen in der Polizeikontrolle Sorgen
machen? Meine beiden Mechaniker-Firmen sagen beide, das merkt keiner.

Bitte um eure qualifizierte Meinung. Es gibt ja hier sicher Leute die mit
modifizierten oder komplett anderen Fronten herumfahren, ohne sie
eingetragen zu haben. Geht ja bei den Amis kaum.

Danke!

Christian

Da kommt doch kein Mensch drauf. Ich kann zwar auf keine ausgedehnten Erfahrungen mit der Polizei zurückgreifen aber du hast ja problemlos die MFK überstanden.
Das ist ein wunderschönes, stimmiges Auto. Keine Prollräder, du hast einen vermutlich zivil klingenden Walker und die Blende ist sauber eingearbeitet.
Vielleicht hast du ja einen "bias" und denkst, alle starren nur auf deinen "Ausschnitt"  :D .
Nur Mut & gute Fahrt. Gruss aus der Ostschweiz,
Christian

FLAG

Hallo Christan! Ich danke dir für deine Antwort!
Und vor Allem für dein Kompliment zum Auto! Habe da wegen den "Golf" LEDs
schon ganz anderes gehört :). Merci !!
Stefan

bephza

naja polizei? die scheren sich n sch****dr*** um sowas... denen würde es glaube ich eher interessieren ob deine lämpli ein E-prüfzeichen haben. mehr nicht, endtopf ist denen auch brille. solang einer drunter ist :D und es nicht zulaut ist... und das bezweifel ich bei dir, zumal die rennleitung nie weiß was nun genau beim ami ab werk ist und was nicht.

lg melle

McMurrphy

Die Öffnung ist ok wen keine Kugel mit 8cm Durchmesser durch die Öffnung passt. Wen doch brauchst du ein Gitter (Zum Gitter gibt es auch Richtlinien). Oben an der Haube könnte noch der Radius von der Blechkante (scharfe Kante) ausschlaggebend sein, ein mindest Radius muss eingehalten werden.


Massgebend in der Schweiz sind die ASA Richtlinien, du bräuchtest glaube ich das Formular Abändern und Umbauen von Motorwagen (Gibt es ab und zu auch Gratis auf diversen Tuner Webseiten und Foren).

http://www.asa.ch/de/index.php?section=shop&cmd=list5

FLAG

Hallo zusammen!

Hab die ASA Richtlinien komplett gekauft. Alles passt! Und der Schlitz ist ja mit einer Metallplatte
verschlossen. Das würde also heissen alles ok sofern die ASA Richtlinien eingehalten sind?

firefox7518

Was McMurphy sagt stimmt ABER das Gesetz wurde erst vor ein paar Jahren eingeführt! Alles was davor ok war, können Sie auch nicht beanstanden! Ich habe neben dem GTA auch noch Alfa Romeos. Einer davon ist im strassentauglichen Renntrimm. Ist ein 1987er 75 V6. Dort habe ich eine Haube mit den RS2000 Luftschlitzen. Die Haube habe existiert seit 1992 so und wurde auch so dutzendfach vorgeführt. Gemäss neuem Gesetz wären die nicht erlaubt da sie öffnungen haben und sich ja einer beim überdieHaubefliegen mit der Hand da drinn verfangen könnte  ::)

Die neuen ASA Richtlinien sind irgendwann zwischen 2007 und jetzt eingeführt worden. Ich weiss das Datum nicht mehr. Ab dann gelten für alle neuen Änderungen diese Richtlinien. Ist wie bei den Abgasvorschriften und den Lärmvorschriften. Das Auto und die Änderungen müssen die damaligen Gesetze einhalten und dürfen nicht an den neuen gemessen werden. Ansonsten müssten ich auf dem 75 Turbo von 1986 einen Kat nachrüsten und den wird es NIE NIE NIE geben :-)

Finde das Datum der einführung der ASA Richtlinien raus und erstelle eine Rechnung der Karrosserie vor diesem Datum und alles ist gut :-) Hab schon ein dutzend Autos so vorgeführt....

FLAG

Hallo Firefox!

Danke dir für die aufschlussreiche Info! Dementsprechend haben ich und mein Mechaniker
schon mehr als nötig gemacht. Die Front hat zwar kein Gutachten, entspricht von den Massen, Kannten
etc. aber den HEUTIGEN ASA-Regelungen.. :-) Und wenn mich jemand nach einer Rechnung fragt,
dann hab ich natürlich keine weil ich den ja schon so übernommen habe... ;-) du verstehst... *G*
Danke dir für die Infos!! Übrigens wurden die neuen ASA-Regeln Mitte 2006 eingeführt.