ZusatzKat -> D4 Norm LT1

Begonnen von SethGecko, 01. Jan 12, 19:30

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SethGecko

Servus,

hat vielleicht einer hiermit Erfahrungen oder mal angefragt obs auschließlich bei der Vette einbaubar ist ?

Habe bisher keine Antwort von der Firma bekommen oder ist im tächglich sich löschenden Spam gelanden ;D


http://www.kcautoteile.de/webshop/start.htm?kaltlaufregler___katalysatoren_corvette_lt1_5,7l.htm


Pega

schätze schon. Die Teile brauchen seit letztem Jahr eine ABE für das Fahrzeug.

SethGecko

Antwort scho da, alte Anfrage wohl untergegangen  :). Sehr geehrter Herr

sie meinen den Camaro mit dem gleichen Motor? Wir hatten schon Kunden die diese Umrüstung auch beim Camaro eingetragen bekommen haben. Das wäre natürlich vorab mit dem TÜV zu klären, die ABE-Nr. ist 17183.

Umrüstung auf D4 mit 2 neuen Zusatz-Katalysatoren für 529,00 Euro, nur Zusatz-Kat in den Auspuff montieren, mit ABE und 2 Jahre Garantie. Eine AU wird fällig, der Einbau muss von einem anerkannten Sachverständigen (TÜV, DEKRA etc.) abgenommen werden.

Best.-Nr.: 2019-5702-D4, Automatikgetriebe, 8. Stelle FG-Nr: = P, Lieferzeit 1-2 Werktage.

Rohrdurchmesser angeben, 51 oder 57mm.

Pega

eingetragen bekommste es schon mit Vitamin B.

Aber Steuerlich geltend machen kannste es nicht, nur mit vorhandener ABE für genau das Fahrzeug wo es eingebaut werden soll.

SethGecko

Das Fahrzeug ist hier nicht ganz so wichtig, da es sich um ein nicht fahrzeugspezifisches Anbauteil handelt. Hier geht es hauptsächlich um den Motor und dessen Abgasverhalten. Hierzu reicht es aus, wenn uns GM bestätigt, das im Maro der selbe Motor wie in der Vette ist, dann muss es jeder Tüv-Prüfer akzeptieren ( Aussage DEKRA ) und man bekommt die günstigere Steuerklasse ;)

Pega

frag mal beim Finanzamt nach ;)

Du brauchst die ABE fürs Amt, dem Tüv isset reichlich egal. Dürfte dazu aber auch schon genug Threads drüber geben. Die Regelung gibts m.W. seit 1.1.2009 oder 2010

petrolhead

#6
Zitat von: SethGecko in 02. Jan 12, 13:31
Das Fahrzeug ist hier nicht ganz so wichtig, da es sich um ein nicht fahrzeugspezifisches Anbauteil handelt. Hier geht es hauptsächlich um den Motor und dessen Abgasverhalten. Hierzu reicht es aus, wenn uns GM bestätigt, das im Maro der selbe Motor wie in der Vette ist, dann muss es jeder Tüv-Prüfer akzeptieren ( Aussage DEKRA ) und man bekommt die günstigere Steuerklasse ;)

Das stimmt so leider nicht ganz, denn die relevanten Werte wurden in dem Fahrzeug ermittelt für das die ABE ausgestellt wurde und nur für das Fahrzeug ist dss ggf. angefertigte Abgssgutachten gültig, da es einige fahrzeugspezifische Einflussfaktiren gibt die das Abgasverhalten beeinflussen und dazu gehören die Fahrzeugmasse, die Gesamtübersetzung, der cwxA-Wert etc.
Das was beim KLR vernachlässigbar eingestuft wurde da der eh nur recht kurz Wirkung zeigt sieht beim Zusatz-Kat schon wieder anders aus.
Das wäre nicht dss erste Mal dass das Finanzamt dss steuerrechtlich nicht anerkennt das die ABE für ein anderes Fahrzeug gilt.
Da mit den Gutachten genauso verfahren wurde wie Du oben schreibst werden steuerrechtlich eugentlich nur noch ABE anerkannt und nur für das benannte Fahrzeug.
Es hat sogar schon Probleme mit der Anerkenntnis beim FA gegeben wo alles wie in der ABE zutreffend war, allerdings die Leistungsangabe abgewichen ist oder der Hubraum um ein paar ccm unterschiedlich war.
Da musst Du aber schon Glück haben das anerkannt zu bekommen.

Die Finanzämter müssen das was der TÜV einträgt nicht zwingend umsetzen/anerkennen; unzählige Beispiele gibt es bei den US-Cars in Bezug auf LKW-Zulassung.

SethGecko

Zitat von: petrolhead in 02. Jan 12, 14:03
Das stimmt so leider nicht ganz, denn die relevanten Werte wurden in dem Fahrzeug ermittelt für das die ABE ausgestellt wurde und nur für das Fahrzeug ist dss ggf. angefertigte Abgssgutachten gültig, da es einige fahrzeugspezifische Einflussfaktiren gibt die das Abgasverhalten beeinflussen und dazu gehören die Fahrzeugmasse, die Gesamtübersetzung, der cwxA-Wert etc.

Servus,

ja da hast du natürlich recht, ich sagte ja nicht ganzo wichtig ;-)
Die Werte werden ja annähernd identisch sein, wobei annähernd wieder definitionssache ist ;D (dies müsste man sich von GM bestätigen lassen) und dann mal beim TÜV und FA anfragen.
Einen KLR gibt es meines Wissens nicht für diesen Motor ;-(

Ja die LKW Zulassung... da muss dann soweit ich weis das Gewicht stimmen, über 3.5 T, dann der prozentuale Anteil der Ladefläche, Sitzplätze  usw...


Ich werde mal an dem Thema dranbleiben und sehen was sich so machen lässt.





petrolhead

Mit der Bescheinigung von GM das wird wohl auch nichts werden, denn der Camaro mit dem LT1 hatte offiziell 275hp und die Corvette 300hp.

Auch wenn jetzt wieder das große Geschrei losgeht das das nur auf dem Papier so sei etc.; genau um die Papierangaben geht es, alles andere ist für diesen Sachverhalt der ABE irrelevant.