Frei programmierbares Steuergerät - H Zulassung

Begonnen von Flagg, Gestern um 09:39

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Flagg

Hallo zusammen,

es geht um einen Firebird mit Erstzulassung: Dezember 1990.
Ist der Einbau eines frei programmierbaren Steuergerätes eintragungspflichtig, bzw. was wäre hierzu nötig ?
Wie wirkt sich das auf eine H-Zulassung aus ?
Meine bisherige Suche hat hier nur Vermutungen zu Tage gefördert, jedoch nichts wirklich konkretes.

Viele Grüße,
Christian

engineer

Zitat von: Flagg in Gestern um 09:39Ist der Einbau eines frei programmierbaren Steuergerätes eintragungspflichtig, bzw. was wäre hierzu nötig ?
Wie wirkt sich das auf eine H-Zulassung aus ?

Die grundsätzlichen Fragen lassen sich ja nun ganz einfach beantworten, wenn mann auf das "Grundgesetz" schaut:


STVZO §19
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.
    die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2.
    eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3.
    das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.


https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/BJNR067910012.html

Punkt 3 kannst du bei deiner Frage (wenn "offiziell" gestellt) getrost als "unterstellt" betrachten und musst halt nachweisen (lassen) dass dem nicht so ist.
Das Vergleichen von Fremdmeinungen ist grundsätzlich dem Sammeln von eigenen Erfahrungen vorzuziehen!